Patentstreit: Asus setzt Verkauf von Android-Smartphones in Deutschland aus
Philips wirft Asus Verstöße gegen eines seiner Patente vor. Es geht dabei um die Darstellung der zuletzt verwendeten Anwendungen. Da diese Funktion allerdings Teil von Android ist, sidn von dem Urteil des Landgerichts Mannheim auch andere Hersteller betroffen.
Asus hat den Verkauf von Smartphones und Tablets mit Android 5.0 und höher in Deutschland vorübergehend eingestellt. Laut Asus-Webseite sind davon Smartphones und Tablets der Zen-Serie betroffen. Da auf den Smartwatches ZenWatch 2 und 3 Android Wear vorinstalliert ist, das von dem Patrentstreit nicht betroffen ist, sind sie nach wie vor erhältlich.
Grund dafür ist ein Urteil, das im Patentstreit mit dem niederländischen Konzern Philips erging, wie Mobiflip berichtet. Das Urteil des Landgerichts Mannheim untersagt lediglich Asus selbst den Verkauf der patentverletzenden Geräte. Außerdem wird dem Unternehmen, den Handel weiterhin mit diesen Produkten zu beliefern. Smartphones und Tablets, die bereits im Handel sind, dürfen weiterhin angeboten werden.
Die Android-Geräte sollen ein Patent von Philips verletzen, mit dem sich das niederländische Unternehemn eine Möglichkeit zur Darstellung einer Liste mit den zuletzt verwendeten Anwendungen schützen ließ. Asus erklärt, dass es sich um eine Funktion von Googles Mobilbetriebssystem Android handelt und somit auch Geräte vieler anderer Hersteller betroffen sind. “Es ist Zufall, dass gerade das Verfahren gegen Asus, als eines von mehreren gegen verschiedene Hersteller, als erstes zum Abschluss gekommen ist, so dass zuerst aus diesem Urteil vollstreckt werden kann”, ergänzte Asus.
Der Hersteller hat gegen das Urteil bereits Rechtsmittel eingelegt. Außerdem habe Google bereits einen Patch entwickelt, der die umstrittene Funktion überarbeitet. Er sei seit Anfang Oktober erhältlich. Asus arbeite “mit Hochdruck an der Implementierung dieser Lösung für alle aktuellen Produkte”. Geräte, die ab Werk mit dem Update ausgestattet seien, dürften in Deutschland uneingeschränkt angeboten und beworben werden.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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