Klage aus Irland soll Privacy Shield kippen
Die Gruppe “Digital Rights Ireland” fordert die Annullierung des Abkommens zwischen EU und USA. Der EuGH prüft jetzt zunächst die Zulässigkeit der Klage. Die EU-Kommission beharrt darauf, dass Privacy Shield die vom EuGH in seiner Entscheidung gegen das Safe-Harbor-Abkommen verlangten Punkte erfüllt.
“Digital Rights Ireland” hat beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Klage gegen das mit den USA geschlossene Privacy Shield-Abkommen eingereicht. Die Nichtregierungsorganisation argumentiert, dass der seit Juli gültige Nachfolger der Safe-Harbour-Vereinbarung keinen ausreichenden Datenschutz bietet. Sie greift damit bereits im Vorfeld des Abkommens geäußerte Kritik und laut gewordene Bedenken von Datenschützern auf.
Mit der Klage (Aktenzeichen T-670/16) will “Digital Rights Ireland” offenbar die Annullierung von Privacy Shield erreichen. Quellen von Reuters zufolge prüft das Gericht nun zunächst, ob die Klage zulässig ist. Möglicherweise sei die Organisation von Privacy Shield gar nicht direkt betroffen und könne daher auch nicht rechtlich dagegen vorgehen. Falls die Klage zugelassen wird, ist mit einem Urteil frühestens in einem Jahr zu rechnen.
Ein Sprecher der Europäischen Kommission bestätigte lediglich, dass es einen Antrag auf Annullierung des Abkommens gibt, wollte aber keine genaueren Auskünfte dazu geben: “Wir kommentieren keine laufenden Rechtsfälle. Wir haben stets gesagt, dass die Kommission davon überzeugt ist, das Privacy Shield die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs erfüllt, die Grundlage für die Verhandlungen waren.”
Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte das Safe-Harbour-Abkommen im vergangenen Jahr nach einer Klage des österreichischen Juristen Max Schrems gegen Facebook für ungültig erklärt. Das daraufhin eilig zusammengezimmerte Privacy Shield soll die geforderte Rechtssicherheit bieten und klare Schutzvorkehrungen und Transparenzpflichten für den Zugriff auf Daten von EU-Bürgern durch US-Behörden definieren.
Kritik gab es aber unter anderem daran, dass sich die EU auf die Zusicherung der USA verlässt, “dass der Datenzugriff von Behörden aus Gründen der Rechtsdurchsetzung oder der nationalen Sicherheit nur unter Einhaltung klarer Beschränkungen, Schutzvorkehrungen und Aufsichtsmechanismen gestattet sein wird”. Der EuGH hatte bereits bei Safe Harbor bemängelt, dass nicht überprüft wurde, ob das zugesagte “Schutzniveau der Grundrechte” tatsächlich auch gewährleistet wird. Außerdem gab es Zweifel an der Unabhängigkeit des eingesetzten Ombudsmanns.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
Tipp: Wie gut kennen Sie sich mit der europäischen Technologie-Geschichte aus? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.