Categories: PolitikRecht

Youtube und GEMA einigen sich

Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA und die Alphabet-Tochter Youtube konnten sich über die Vergütung urheberrechtlich geschützter Musik in dem gleichnamigen Video-Portal einigen. Der Streit schwelt seit rund sieben Jahren und machte sich für Verbraucher dadurch bemerkbar, dass immer wieder Videos in Deutschland gesperrt waren.

Mit einem neuen Lizenzvertrag, der rückwirkend ab dem Jahr 2009 gilt, können laut GEMA nun mehr als 70.000 Musikurheber und Verleger von einer Vergütung über Youtube profitieren.

Zur Höhe der Abgabe machten beide Parteien keine Angaben. Anfang des Jahres hatte die GEMA noch einen Betrag von mindestens 0,375 Cent pro Video gefordert. Youtubes Gegenargument lautete, dass es sich nur um eine Plattform handle, die Nutzern erlaube, Inhalte zu verbreiten. Diese Nutzer seien daher auch für die Lizenzierung der verwendeten Musik verantwortlich.

Eine Vergütung wollte Youtube nur in Form einer Beteiligung an den Werbeeinnahmen zahlen. Diese greift jedoch nur bei Videos, die von den Rechteinhabern tatsächlich selbst hochgeladen wurden. Für von Nutzern hochgeladene Videos, die beispielsweise Hintergrundmusik von GEMA-Mitgliedern enthalten, bot die Google-Tochter bisher keine Lösung an.

“Nach sieben Jahren zäher Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein für die GEMA und ihre Mitglieder. Unserem Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Vergütung zusteht, sind wir trotz aller Widerstände treu geblieben”, so Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, in einer Mitteilung. “Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte Lizenzvertrag sowohl die Zukunft als auch die Vergangenheit abdeckt. Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitgliedern die Tantiemen sichern.”

Mehr zum Thema

Wie man gefährliche E-Mails identifiziert

Gefälschte E-Mails enthalten häufig Viren oder andere Angreifer. Oft sollen auch private und sensible Daten gestohlen werden. Anhand weniger Kriterien lassen sich gefährliche E-Mails jedoch schnell erkennen.

Die GEMA betont aber auch, dass in einem wichtigen Punkt bisher keine Einigung erzielt wurde. “Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Youtube und der GEMA darüber, ob Youtube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind”, teilte die GEMA mit. Sie forderte deswegen die Bundesregierung auf, einen klaren Rechtsrahmen für die digitale Wertschöpfung zu schaffen.

Auch Youtube lobte die Einigung als “Meilenstein” und “wichtigen Tag für die Musik in Deutschland”. “Das ist ein Sieg für Musikkünstler weltweit, der es ihnen erlaubt, neue und vorhandene Fans in Deutschland zu erreichen und außerdem Geld mit Werbung in ihren Videos zu verdienen”, schreibt Christophe Muller, bei Youtube für internationale Musikpartnerschaften verantwortlich, in einem Blog.

Für Nutzer bedeutet die Einigung, dass die in den vergangenen Jahren beim Aufruf bestimmter Videos gezeigten Sperrtafeln der Vergangenheit angehören. Es entbindet sie jedoch nicht von der Verpflichtung, vor der Veröffentlichung eines eigenen Videos die Urheberrechte etwaiger Hintergrundmusik zu prüfen. “Auch künftig ist der Upload von Musik ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung. Daran ändert auch die jetzt erzielte Einigung nichts”, kommentiert der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Der Lizenzvertrag zwischen GEMA und Youtube ist also kein Freibrief für Nutzer, beliebige Musikclips per Youtube bereitzustellen. Die Google-Tochter betont in dem Zusammenhang, dass sie weiterhin in ihr Rechteverwaltungssystem Content ID investiert, das urheberrechtlich geschützte Werke erkennen und sperren kann. Darüber hinaus könnten vereinzelt auch künftig noch Sperrtafeln auf Youtube zu sehen sein, beispielsweise wenn bestimmte Plattenfirmen, mit denen Youtube noch keinen Lizenzvertrag abgeschlossen hat, eine Sperrung ihrer Inhalte fordern.

[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]

<!– Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf ITespresso.de. –>Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

Redaktion

Recent Posts

KI auf dem Prüfstand

LLMs besitzen einerseits innovative neue Fähigkeiten, stellen Unternehmen allerdings auch vor diverse Herausforderungen: ob EU…

20 Stunden ago

Rechenzentren: Deutschland verliert Anschluss

Server-Ausbau in den USA und China macht große Fortschritte, deutscher Weltmarktanteil sinkt. Lichtblicke in Frankfurt…

1 Tag ago

KI steigert Nachfrage nach hybriden Workplace-Umgebungen

Der Markt für Workplace Services gerät in Bewegung. Das bestmögliche digitale Nutzererlebnis gilt als Schlüssel…

1 Tag ago

Hagebau erreicht E-Mail-Sicherheit mit der NoSpamProxy Cloud

Schutz für 10.000 Postfächer über rund 200 Domains: Private-Stack-Variante kombiniert Vorteile einer Cloud-Lösung mit Sicherheit…

2 Tagen ago

Rechenzentrumsnetzwerke als Schlüssel für Desaster Recovery

Huawei Connect Paris: Innovationen rund um Data Center, Storage und IT-Sicherheit.

2 Tagen ago

Cybersecurity mit KI: Strategischer Vorteil oder Sicherheitsrisiko?

Mit KI optimieren Hacker ihre Angriffsversuche. Ist CIAM eine Lösung, mit der sich Unternehmen vor…

2 Tagen ago