Betrügerische Online-Händler machen sich offenbar zunehmend auch im Amazon Marketplace breit. Nachdem Ebay die Plage durch diverse Maßnahmen weitgehend eingedämmt, durch die immer aufwändigeren Prozesse aber auch zahlreiche private Anbieter vergrault hat, weichen die Kriminellen wohl auf Amazon aus. Die Diskussion darüber wurde jetzt durch einen Artikel der Süddeutschen Zeitung über einen aktuellen Betrugsfall mit einer vermeintliche besonders günstigen Waschmaschine wieder belebt.
Das Blatt zitiert darin das Landeskriminalamt Niedersachsen, das sich schon länger mit derartigen Fällen beschäftigt. Dem LKA zufolge umgehen die Betrüger die vorhandenen Sicherheitsmechanismen bei Amazon, indem sie sie auffordern, die Bezahlung nicht über das Amazon-Konto abzuwickeln, sondern den Kaufpreis per Vorkasse direkt zu entrichten, etwa per Zahlung bei Paypal, Western Union oder Paysafe angeben. Das ungewöhnliche Ansinnen sollte schon stutzig machen. Allerdings trüben die Hoffnung auf ein unerwartet günstiges Schnäppchen und die Gier oft das Urteilsvermögen der Betrogenen: In dem von der SZ aufgegriffenen Fall hoffte das Opfer etwa eine ansonsten für rund 600 Euro angebotene Waschmaschine für etwas über 200 Euro zu erhalten.
Nach der Zahlung storniert der Betrüger allerdings die Bestellung bei Amazon. Damit ist nicht nur das Geld weg, sondern werden dem Opfer auch alle Möglichkeiten genommen, über Amazon gegen den Betrüger vorzugehen: Der Verkäuferschutz von Amazon greift lediglich, wenn über die Webseite von Amazon.de bezahlt wurde. Dementsprechend empfiehlt Amazons Deutschland-Chef Ralf Kleber auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung Kunden auch, Einkäufe ausschließlich über die Amazon-Website abzuwickeln und Ware nie direkt beim Verkäufer zu bezahlen. Außerdem weist Kleber darauf hin, dass Verkäufer verpflichtet seien, alle Transaktionen über die Amazon-Plattform laufen zu lassen. Damit ist die Bitte, Einkäufe auf anderen Wegen zu bezahlen, also ein deutliches Indiz für Unregelmäßigkeiten.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte bereits vor knapp einem Monat noch einmal eindringlich vor Fake-Shops gewarnt und zahlreiche Materialien zur Aufklärung bereitgestellt. Den Erfahrungen der Verbraucherschützern zufolge sind “Fake-Shops” inzwischen oft sehr professionell gestaltet oder den Angeboten bekannter Händler mit hoher Detailtreue nachempfunden.
Indikatoren, die zur Vorsicht mahnen sollten, sind ein mangelhaftes oder gestohlenes Impressum, fehlende oder mangelhafte AGB – insbesondere in Bezug auf Kontaktmöglichketen – sowie oft besonders günstige Preise. Die Betreiber der gefälschten Shops tragen zudem oft noch durch Hinweise auf die begrenzt Verfügbarkeit der Ware dazu bei, dass Nutzer Bedenken beiseite wischen und auch auf ungewöhnliche Forderungen eingehen.
Zur Information hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen zahlreiche Informationsmaterialien bereitgestellt, die Verbrauchern helfen sollen, gefälschte Online-Shops zu erkennen, bevor es zu spät ist. Dazu gehören eine Checkliste als PDF-Datei sowie ein kurzer Erklärfilm. Außerdem erklären die Verbraucherschützer auf ihrer Website an zwei echten Beispielen, woran Fake-Shops erkannt werden können. Eines der Beispiele ist ein günstiger Online-Versandhändler von Medikamenten, der andere ein vermeintlicher Anbieter von günstiger Markensportbekleidung.
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Wie schon gesagt, sollt man immer über die amazon Plattform bezahlen, Dann ist man auf der sicheren Seite.
Beim auf die Aufforderung erste den Verkäufer zu konatktieren sollten die Alarmglocken ertönen.
Hier ein recht plumpes Beisspiel für einen Vollautomat, welcher bei amazon 879 e kostet:
...Beginn Beispiel
Preis + Versand (inkl. MwSt.)
Zustand
Verkäufer-Information
Lieferung
Kauf-Optionen
EUR 505,00
+ EUR 3,00 Versandkosten
Neu
B`itt`e schreiben Sie mir nur hier:ewt55(at)web-de!!! - SOFORT-KAUFEN und LIEFERUNG frei ~ DANKE!!!! « Weniger anzeigen
[Name von der Redaktion gelöscht]
4,5 von 5 Sternen 100% positiv. (3 alle Bewertungen)
Verkäuferinformationen, Impressum, AGB, Widerrufsrecht.
... Ende Beispiel