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Verletzen elektronische Schließanlagen Persönlichkeitsrechte?

Am Donnerstag wird vor dem Landgericht Detmold die Klage eines Lehrer an einem Brufskolleg im Kreis Lippe verhandelt. Er wehrt sich damit gegen die seiner Auffassung und der Ansicht seiner Anwälte nach rechtswidrige Speicherung von Daten, die beim Betrieb einer elektronischen Schließanlage erfasst werden. Das Urteil könnte nicht nur Auswirkungen auf zahlreiche Schulen in Nordrhein-Westfalen haben, sondern auch Betriebe betreffen, die ähnliche Systeme nutzen.

Bei der Klage geht es den Anwälten des Klägers zufolge, der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, um “permanente Persönlichkeitsverletzungen durch den rechtswidrigen Betrieb einer elektronischen Schließanlage”. Grund dafür ist, dass durch die Nutzung der 2014 eingeführten Anlage, durch die rund 200 Metallschlüssel ersetzt wurden, kontinuierlich erfasst wird, wer wann welche Tür geöffnet hat.

Das gilt, wie die Anwälte betonen, auch für die Toilettentüren. Hier ist offenbar die “Kacke richtig am Dampfen”, denn Ende April 2015 wurden in dem Detmolder Berufskolleg aus allen Lehrertoiletten die speicherfähigen Schlösser ausgebaut. Im Mai konnte jede Lehrkraft zudem einen anonymen Schlüssel erhalten, mit dem keine personenbeziehbaren Daten mehr gespeichert werden.

Dennoch bezweifelt der Kläger nach wie vor, dass die in der Schule verbaute elektronischen Schließanlage den Datenschutzgesetzen des Landes NRW entspricht. Durch die Klage soll aber nicht nur dies, sondern auch die Frage der Zuständigkeiten und der Haftung bei der Einführung von Personalinformationssystemen bei Behörden und öffentlichen Unternehmen im weitesten Sinne geklärt werden. “Das Verfahren ist von höchster Relevanz und das Ergebnis wird einen, weit über die engen Grenzen einer öffentlichen Schule, hinausgehenden Einfluss haben”, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke dazu.

Redaktion

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