Categories: CloudCloud-Management

Erste Dienste aus der Azure Deutschland Cloud buchbar

Microsoft bietet nun für die Azure Deutschland Cloud und die Azure-IoT-Dienste nun wie angekündigt mit der Möglichkeit an, lediglich die laufenden Kosten zu bezahlen. Dazu stehen jetzt Testversionen bereit. Die Preview hatte Microsoft zur CeBIT im März verfügbar gemacht. Für die Registrierung wirbt Microsoft mit einem Startguthaben von 170 Euro. Im ersten Quartal 2017 soll dann auch Office 365 Deutschland verfügbar sein. Dynamics 365 Deutschland folgt dann in der ersten Jahreshälfte 2017.

Die Abrechnung der Angebote erfolgt minutengenau. Berechnet wird jeweils die tatsächlich erfolgte Nutzung. Ein Mindestbetrag oder eine Einrichtungsgebühr werden nicht verlangt. Buchen können die Infrastruktur-, Plattform- und IoT-Dienste bei Microsoft Azure Deutschland sowohl Geschäftskunden als auch Privatnutzer. Für die Registrierung verlangt Microsoft lediglich eine gültige Mail-Adresse und die Kreditkartennummer. Firmenkunden können aber auch die Bezahlung über Rechnung beantragen. Anwendungen, die in der Testversion angelegt werden, lassen sich laut Microsoft später problemlos in ein Bezahl-Abo überführen.

Mit dem Startguthaben könnten Firmen zum Beispiel einen Monat bis zu 14 virtuelle Computer, 40 SQL-Datenbanken oder eine Speicherkapazität von 8 TByte bereitstellen. Auch Web-Apps, mobile Apps und API-Apps ließen sich nutzen. Dasselbe gelte für Big-Data-Anwendungen mit Machine Learning, Streaming Analytics und Hadoop. Für IoT-Apps ließen sich dafür etwa Funktionen für die Echtzeitüberwachung und die Anomalieerkennung entwerfen.

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Microsoft, T-Systems und das Datentreuhändermodell

Deutsche Unternehmen standen Cloud-Angeboten von Microsoft bisher skeptisch gegenüber. Nun soll ein komplexes Vertragswerk Bedenken ausräumen. Dabei übernimmt T-Systems die Rolle als Datentreuhänder. Doch wie funktioniert dieses Konstrukt im Detail?

Mit dem Angebot richtet sich Microsoft an Geschäftskunden in Deutschland, der EU sowie der Europäischen Freihandelszone (EFTA). Für sie hat Microsoft extra ein “Datentreuhandmodell” eingerichtet. Dabei kontrolliert der Datentreuhänder den Zugang zu den Kundendaten. Derzeit ist das T-Systems International, eine Tochter der Deutschen Telekom, und damit ein Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland, das der deutschen Rechtsordnung unterliegt. So vermeidet Microsoft den Zugriff allzu neugieriger US-Behörden und ermöglicht es auch Firmen in regulierten Branchen, Anforderungen an Datenschutz und Datenspeicherorte nachzukommen.

Redaktion

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