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Frankreich – keine Mails in der Freizeit

Das “Recht auf Abschalten” gilt seit Anfang dieses Jahres in Frankreich. Angestellte in Frankreich müssen dem zufolge in ihrer Freizeit keine beruflichen Mails mehr bearbeiten. Damit will das EU-Land dem Risiko von Burnouts und anderen stressbedingten Erkrankungen vorbeugen, wie der Guardian berichtet.

Allerdings gilt dieses Gesetz nicht für alle Unternehmen. Erst ab einer Größe von 50 Angestellten müssen Unternehmen genaue Regelungen treffen, wie Mitarbeiter in dienstlichen Einsätze Mobilgeräte verwenden sollen.

Auf diese Weise soll in Zeiten von “Always on” eine bessere Work-Live-Balance, also das Verhältnis von Freizeit und Arbeit, erreicht werden.

Was wie ein Geschenk für die Mitarbeiter klingt, nutzt jedoch sowohl den Angestellten wie auch den Unternehmen. Verschiedene Studien belegen, dass die Flut an Mails eine wichtige Stressquelle für Mitarbeiter sein kann. Klare Regelungen für Mitarbeiter können diesen Faktor deutlich minimieren.

Durch stressbedingte Krankheiten wie Burnout oder anderen psychischen Problemen entstehen den Unternehmen erhebliche Kosten. Daher arbeiten verschiedene Unternehmen bereits mit klaren Regelungen. Beispiele dafür sind Volkswagen oder Daimler.

Eine Studie aus dem Sommer 2016 der Lehigh University in Pennsylvania belegt, dass die negativen Folgen der ständigen Erreichbarkeit in den meisten Fällen überwiegen.

“Zwar scheint kurzfristig betrachtet ‘Always on’ eine gute Idee zu sein, weil es die Produktivität steigert, jedoch kann es auf lange Sicht sehr gefährlich sein”, erklärt Liuba Belkin, Autorin der Studie. Von generellen Verboten hält die Management-Professorin jedoch wenig.

In Unternehmen, wo so ein generelles Abschalten in der Freizeit nicht möglich ist, schlägt sie vor, E-Mail-freie Tage einzuführen, oder Einsatzpläne aufzustellen, um den Angestellten zu ermöglichen, ihre privaten Angelegenheiten effektiver zu organisieren. Das reduziere nicht nur den Druck auf die Mitarbeiter, sondern zeige den Mitarbeitern auch, dass sich das Unternehmen für die Angestellten engagiert. Das wirke sich wiederum positiv auf die Leistungsfähigkeit und Loyalität der Mitarbeiter aus.

Das junge französische Gesetz will kein generelles Verbot. Vielmehr sollten Lösungen entwickelt werden, die auf die jeweiligen Gegebenheiten passen. Ist eine einvernehmliche Regelung jedoch nicht möglich, sind Unternehmen verpflichtet, die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter während ihrer Freizeit genau aufzulisten.

Redaktion

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