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Berlin: Alle 173 U-Bahnhöfe bekommen kostenloses WLAN

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen bis Ende 2018 alle 173 U-Bahnhöfe mit kostenlosem WLAN ausstatten. Das hat das Unternehmen jetzt angekündigt. Aktuell sind 74 Berliner U-Bahnhöfe mit Gratis-WLAN versorgt. Damit wurde das Ende Juni 2016 ausgegebene Ziel von 76 nahezu erreicht. Die Differenz begründet der Verkehrsbetrieb mit laufenden, umfangreicheren Bauarbeiten.

Für die Aufrüstung der verbliebenen 98 U-Bahnhöfe sind jetzt rund 5 Millionen Euro veranschlagt. In einigen der noch auszurüstenden Bahnhöfe seien die ersten technischen Voraussetzungen bereits geschaffen worden. U-Bahnfahrgäste könnten daher bereits an vielen Orten, wo der vollständige WLAN-Ausbau erst in einigen Monaten ansteht, schon jetzt auf ein provisorisches Angebot zugreifen.

Um das Angebot zu nutzen, muss auf dem Mobilgerät natürlich der WLAN-Empfang aktiviert sein. Dann wird das Netz mit der SSID “BVG Wi-Fi” ausgewählt und gegeben falls eine Webseite im Browser geöffnet, zum Beispiel http://www.silicon.de. Das löst eine automatische Weiterleitung auf die Seite mit den Nutzungsbedingungen aus. Bei neueren Geräten erfolgt die bereits automatisch.

Sobald die Nutzungsbedingungen akzeptiert werden, ist das Gerät des Nutzers für den Dienst freigeschaltet. Eine PIN oder sonstige Freigabe ist nicht erforderlich. Sofern ein Gerät sich mehr als sieben Tage nicht beim BVG Wi-Fi angemeldet hat, muss der Anwender allerdings die Nutzungsbedingungen noch einmal akzeptieren.

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Zwar fordert die Politik schon seit geraumer Zeit mehr und auch kostenlose WLAN-Zugänge, Anbieter, die nicht aus dem Telekommunikationsumfeld stammen, haben sich damit allerdings zurückgehalten. Sehr aktiv waren die Kabelnetzbetreiber, in Berlin allen voran Kabel Deutschland, das inzwischen zu Vodafone gehört. Aber auch Unitymedia und Tele Columbus bieten inzwischen in zahlreichen Städten ihres jeweiligen Verbreitungsgebiets kostenlose WLAN-Zugänge an.

Gebremst hat die Entwicklung der WLAN-Infrastruktur vor allem die sogenannte Störerhaftung. Sie wurde zur Enttäuschung vieler Beobachter auch durch 2015 erfolgte Gesetzesänderungen nicht völlig beseitigt. Im November 2015 wurde dann Nordrhein-Westfalens Antrag zur vollständigen Abschaffung im Bundesrat angenommen.

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Die Gegner einer wie auch immer gearteten Störerhaftung bekamen vor allem durch Maciej Szpunar, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Auftrieb. Er hatte im März 2016 erklärt, aus seiner Sicht könnten Betreiber eines kostenlosen öffentlichen WLAN-Netzes nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden: Als Anbieter sogenannter Dienste der reinen Durchleitung seien sie nicht haftbar. Das lockte auch die Politiker aus der Reserve: Nur drei Tage darauf forderte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), die rechtlichen Hürden für eine flächendeckende Einführung offener WLAN-Zugänge in Deutschland deutlich abzusenken.

Redaktion

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