Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den Mobilfunkprovider Vodafone durchgesetzt. Die Verbraucherschützer hatten Klauseln für eine sogenannte Datenautomatik bemängelt. Durch sie verstößt das Unternehmen nach Ansicht des Gerichts gegen den Grundsatz, dass Nebenleistungen oder sonstige Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers Vertragsbestandteil werden können.
Das Urteil (Aktenzeichen 12 O 311/15 / PDF) ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Vodafone könnte dagegen also noch Rechtsmittel einlegen. Hat es jedoch Bestand, darf der Mobilfunkanbieter für Highspeed-Volumentarife künftig keine Klauseln mehr verwenden, die ihm die nachträgliche Freischaltung von kostenpflichtigen Datenpaketen ohne Zustimmung von Verbrauchern erlauben.
“Haben Verbraucher sich einmal bewusst für ein günstiges Tarifmodell entschieden, dürfen sie von ihrem Anbieter nicht durch intransparente Preislisten und Fußnoten in ein teureres Modell gedrängt werden“, kommentiert Heiko Dünkel, Rechtsdurchsetzungsreferent beim vzbv, das Düsseldorfer Urteil in einer Pressemitteilung.
Kritisiert hatte der vzbv Vodafone zudem auch dafür, dass die Datenautomatik nur an versteckter Stelle in Tarifbeschreibungen und Preislisten erklärt wurde. Beispielsweise hieß es für einen Tarif lediglich in einer Fußnote: “Wir prüfen während ihrer Vertragslaufzeit, ob eine Datenoption für Sie günstiger wäre, richten diese gegebenenfalls mit einer monatlichen Laufzeit für Sie ein und informieren Sie darüber per SMS.“ Für einen anderen Tarif stand in der Preisliste: “Abhängig von Ihrem zusätzlichen Datenverbrauch schalten wir für Sie maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakete […] frei. Das Ganze kostet Sie jeweils 3 Euro pro Datenvolumen-Paket. […]”.
Das Landgericht Düsseldorf zweifelt zudem an, dass die vom Provider den Verbrauchern unterstellten Interessen auch tatsächlich deren Interessen sind. Dem Gericht zufolge ist es etwa nicht selbstverständlich, dass Kunden ein Interesse haben, gegen Aufpreis schneller surfen zu können. Insbesondere wenn sie sich bewusst für einen besonders günstigen Vertrag entschieden haben und die Zubuchung in der Summe teurer ist als in einen höherwertigen Tarif zu wechseln müsse das bezweifelt werden. Schließlich beanstandete das Gericht auch, dass nicht in jedem Fall klar sei, wie der Verbraucher eine Zubuchung ablehnen kann.
Zahlreiche andere Unternehmen bieten ebenfalls Mobilfunkverträge mit Datenautomatik an. Teilweise werden auch bei denen nach Verbrauch eines festgelegten Datenvolumens ohne dazu ausdrücklich das Einverständnis der Kunden einzuholen, automatisch weitere Pakete hinzugebucht werden. Auch gegen sie hat der vzbv bereits geklagt. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München in einem Parallelverfahren wird in Kürze erwartet.
Zu den Anbietern mit Datenautomatik gehören etwa, die Telefónica-Marken Blau und O2. Bei BASE, das ebenfalls zu Telefónica gehört, gibt es die im aktuellen Tarifportfolio dagegen nicht. Auch AldiTalk verzichtet darauf. Dort muss oder kann weiteres Datenvolumen aktiv zugekauft werden. Es geht also auch anders.
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