Bundesverkehrsminister legt Regeln für Betrieb von Drohnen vor
Alexander Dobrindt will damit den Anforderungen Rechnung tragen, die durch die zunehmende Popularität der Gerätekategorie entstehen. Außerdem soll die Neuregelung die Sicherheit verbessern, den Schutz der Privatsphäre gewährleisten und der gewerblichen Nutzung neue Möglichkeiten eröffnen.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat einen Entwurf für eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Damit soll den Anforderungen Rechnung getragen werden, die sich aus der rasch zunehmenden Anzahl von privat und gewerblich genutzten Drohnen ergeben. Für größere Modelle ist eine Art Nummernschild vorgesehen, um sie identifizieren zu können. Auch ein Kenntnisnachweis soll verlangt werden.
“Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig”, begründet das Bundesverkehrsministerium die neuen Regelungen. Mit dem Entwurf, über den nun als nächstes das Bundeskabinett beraten wird, will der Minister der Zukunftstechnologie Chancen eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum erhöhen. Zudem werden insbesondere für Kameradrohnen Regelungen eingeführt, die dem Schutz der Privatsphäre dienen sollen.
Erleichtert wird der Drohnen-Einsatz für gewerbliche Nutzer. Sie benötigten bislang für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unabhängig vom Gewicht eine Erlaubnis. Künftig ist die erst ab einem Gesamtgewicht von 5 Kilogramm erforderlich. Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 Kilogramm ist laut Entwurf des Bundesverkehrsministeriums grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich.
Außerdem sind derzeit auch gewerbliche Nutzer daran gebunden, dass Drohnen nur in Sichtweite des Lenkers unterwegs sein dürfen. Das war ein erhebliches Hindernis für Projekte mit Paketdrohnen, wie sie die Deutsche Post und Amazon anstreben. Künftig sollen die Landesluftfahrtbehörden ihnen den Betrieb für Geräte ab 5 Kilogramm erlauben können.
Für alle Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 250 Gramm soll dafür eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden. Die soll durch eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers erfüllt werden. Im Schadensfall soll sich der Halter so schnell feststellen lassen.
Zusätzlich zum Drohnen-Nummernschild soll auch der Drohnen-Führerschein kommen. Er wird als Kenntnisnachweis bezeichnet, ist jeweils fünf Jahre gültig und für den Betrieb Drohnen mit einem Gewicht über zwei Kilogramm erforderlich. Als Nachweis kann eine gültige Pilotenlizenz oder eine Bescheinigung über eine erfolgreich bestandene Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle dienen. Die soll auch online abgelegt werden können.
Den Aspekten Sicherheit und Privatsphäre soll ein Betriebsverbot für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme über Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften (sofern es sich nicht um deren Drohnen handelt), Menschenansammlungen, Gefängnissen, Industrieanlagen, wichtigen Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten, bestimmten Verkehrswegen, und in der Nähe von Flugplätzen dienen. Grundsätzlich sollen Drohnen zudem – abgesehen von Modellfluggeländen – nur bis zu maximal 100 Metern aufsteigen dürfen.
Über Wohngrundstücken sind grundsätzlich nur Fluggeräte erlaubt, die weniger als 250 Gramm wiegen und weder optische, akustische noch Funksignale (außer zur Steuerung) empfangen, übertragen oder aufzeichnen können. Das Verbot wird hinfällig, wenn die Betroffene dem Überflug ausdrücklich zugestimmt haben.
Flüge mithilfe einer Videobrille sollen grundsätzlich erlaubt, aber auf eine Höhe von 30 Metern für Fluggeräte mit einem Gewicht von 250 Gramm beschränkt werden. Bei einem höheren Gewicht muss eine andere Person das Gerät ständig in Sichtweite beobachten und gleichzeitig in der Lage sein, den Benutzer mit Videobrille auf Gefahren aufmerksam zu machen. Darüber hinaus sind alle unbemannte Luftfahrtsystemen und Flugmodelle stets verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.