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Schutz von Kundendaten: Microsoft erzielt weiteren Etappensieg gegen US-Behörden

Das US-Justizministeriums ist vor dem US-Court of Appeals for the Second Circuit mit seinem Antrag gescheitert, Microsoft doch noch zur Herausgabe von in Irland gespeicherten Daten zu zwingen. Microsoft wehrt sich dagegen schon seit fast zwei Jahren. Im Juli 2016 hatte ein Berufungsgericht entschieden, dass ein in den USA ausgestellter Durchsuchungsbefehl nach dem Stored Communications Act nicht extraterritorial angewendet werden kann. Es kippte damit die Entscheidung der Vorinstanz.

Bis Sommer 2016 war es in den USA gängige Rechtspraxis, für Strafermittlungen erforderliche Kundendaten von US-Telekommunikationsanbietern anzufordern, selbst wenn diese Daten nicht in den USA gespeichert waren. Ebenfalls im Sommer hatte der Supreme Court dann in einem anderen Verfahren entschieden, dass US-Gesetze nicht pauschal extraterritorial angewendet werden dürfen. Das Urteil hatte zwar nicht direkt mit Microsoft zu tun, es bestätigte aber Microsofts Rechtauffassung.

In diesem Rechenzentrum in Dublin sollen Mails gespeichert sein, die offenbar für US-Strafverfolger interessant sind. Microsoft wehrt sich jedoch nach wie vor gegen den Durchsuchungsbefehl. (Bild: Microsoft)
In diesem Rechenzentrum in Dublin sollen Mails gespeichert sein, die für US-Behörden interessant sind. Microsoft wehrt sich jedoch gegen den Durchsuchungsbefehl. (Bild: Microsoft)

Die acht Richter des Court of Appeals kamen in dem aktuellen Verfahren allerdings nicht zu einem einstimmigen Urteil. Vier der Richter sprachen sich für den Wiederaufnahmeantrag des Justizministeriums aus. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag jedoch als abgelehnt. Reuters zitiert den Richter Jose Cabranes, der nun hofft dass die Entscheidung des Gerichts “so schnell wie möglich durch eine höhere rechtliche Instanz oder den Kongress berichtigt werden kann”.

Cabranes und andere Befürworter des vom Justizministerium angestrebten Verfahrens begründen ihre Sichtweise auch damit, dass die Einschränkungen die Arbeit der Ermittler erheblich erschweren. Microsoft und Befürworter von Microsofts Position verweisen auf die Abkommen der USA mit anderen Staaten zu Amtshilfersuchen. Das ist ihrer Auffassung nach der bessere Weg.

Dem anhaltenden Druck der US-Behörden ist Microsoft inzwischen erfolgreich ausgewichen und hat Möglichkeiten gefunden, Cloud-Dienste ihrem Zugriff zu entziehen und so auch in Europa rechtskonform anbieten zu können – worauf es etwas stolz aber auch humorvoll in der neuen Deutschland-Zentrale hinweist (Bild: silicon.de)

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Redaktion

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