Cybermobbing nach Ansicht deutscher Internetnutzer ein unterschätztes Problem

Deutsche Internetnutzern sehen Cybermobbing als erhebliches Problem, glauben aber, dass ihm nicht die nötige Aufmerksamkeit zuteilwird. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage hervor, die im Auftrag des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. von Toluna unter 1000 Internetnutzern durchgeführt wurde. Den Umfrageergebnissen zufolge sind 91 Prozent der Befragten der Ansicht, dass Cybermobbing ein Problem ist. Bei den Befragten in der Altersgruppe zwischen 18 und 24 Jahren liegt der Anteil sogar bei 97 Prozent.

Gleichzeitig haben 87 Prozent aller Befragten angegeben, dass dieses Problem ihrer Auffassung nach unterschätzt wird. Nach Ansicht von 74 Prozent der Umfrageteilnehmer sollten die Eltern die Aufklärungsarbeit zum Umgang mit dem Internet übernehmen. Schule (9 Prozent), Internetanbieter (7 Prozent) und Bundeseinrichtungen (6 Prozent) werden deutlich seltener genannt.

Tipps für Eltern bietet zum Beispiel die Website der Initiative “SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Aktion des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Das Erste, ZDF, Vodafone, sowie der Programmzeitschrift TV Spielfim. Sie gibt bereits Eltern und Erziehenden Tipps, wie sie ihre Kinder im Umgang mit Medien stärken können. Dort finden sich auch Empfehlungen und Tipps zum Umgang mit Sozialen Netzwerken sowie bei Cybermobbing.

Trotz der enormen Bedeutung, die die im Auftrag des BVDW Befragten dem Thema zumessen, wehren sich offenbar nur wenige Opfer von Cybermobbing respektive Cyberbulling. Dennoch werden immer wieder Fälle bekannt, die ihnen Mut machen könnten. Beispielsweise ist 2015 in Baden-Württemberg ein 14-jähriger Schüler wegen diverser, beleidigender WhatsApp-Nachrichten an seine Mitschüler vom Unterricht ausgeschlossen worden. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart später bestätigte (Aktenzeichen (12 K 5587/15). Die von der Schulleiterin beanstandeten Äußerungen im Klassen-Chat seien geeignet gewesen, den Schulfrieden massiv zu stören.

“Bei den angegriffenen Äußerungen handelte es sich um Beleidigungen, die das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Schulleiterin treffen”, erklärt damals der Berliner Anwalt Johannes von Rüden. Unter dem Begriff des Schulfriedens verstehen Juristen dem Anwalt zufolge “einen Zustand, der Konfliktfreiheit und Konfliktbewältigung, der einen ordnungsgemäßen Unterricht ermöglicht, damit der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag verwirklicht werden kann.”

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In einem anderen Fall hatte Anwalt von Rüden für eine damals 13-jährige Berliner Schülerin ein Schmerzensgeld wegen sogenannter Sexting-Bilder erstritten. Diese Bilder hatte ihr ehemaliger Freund von ihr angefordert und dann kommentiert per WhatsApp an Mitschüler weitergeschickt. In seiner Urteilsbegründung erklärte das Amtsgericht Charlottenburg damals unter anderem, dass es den Täter aufgrund der allgemeinen Erfahrungen von Jugendlichen im Umgang mit Sozialen Netzwerken für “deliktsrechtlich voll einsichtsfähig” hält.

Vor einiger Zeit haben Versicherungen damit begonen, das Thema für sich zu entdecken und die Absicherung für den Schutz und die Beseitiugung der Folgen von Cybermobbing in ihre Angebote aufzunehemn. Eine davon war die Roland-Versicherung. Inzwischen teilt das Unternehmen aber mit: “In Anbetracht zahlreicher Online-Fallstricke haben Rechtsschutz-Anbieter bereits eigene Internet-Produkte entwickelt. Was den meisten Verbrauchern, die ein solches Angebot in Betracht ziehen, jedoch nicht klar ist: Ein guter Privat-Rechtsschutz hilft, ob im echten oder im virtuellen Leben. Eine spezielle Rechtsschutz-Versicherung ist also gar nicht nötig.” Die Tatsache, dass man früher selbst ein derartiges Produkt im Angebot hatte, verschweigt der Versicherer dabei allerdings.

Redaktion

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