Amazon nimmt für seinen Sprachassistenten Alexa Meinungsfreiheit in Anspruch
Unter Berufung auf den ersten Zusatz zur US-Verfassungs weigert sich Amazon damit, von einem Amazon-Echo-Gerät aufgezeichnete Daten herauszugeben. Die Behörden hatten die angefragt, weil sie sich davon Erkenntnisse bei Ermittlungen in einem Mordfall erhoffen.
Amazon will US-Behörden bei Ermittlungen in einem Mordfall keinen Zugriff auf Audioaufzeichnungen eines Echo-Geräts gewähren. Das Gerät stand in einem Haus im US-Bundesstaat Arkansas, in dem ein Besucher nach einer Party tot im Whirlpool aufgefunden wurde. Der Besitzer des Hauses behauptet, als er ins Bett gegangen sei, habe er den Toten noch lebend im Whirlpool gesehen. Die Polizei fand jedoch Hinweise (unter anderem durch den Smart Meter am Wasseranschluss), dass in der Nacht der Innenhof mit enormen Mengen Wasser von Blutspuren gereinigt worden war. Ein weiterer möglicher Tatverdächtiger war zudem von Nachbaren auf dem Heimweg gesehen worden.
Nun erhoffen sich die Behörden von den von dem Amazon-Echo-Gerät in der Wohnung gemachten Aufzeichnungen weitere Erkenntnisse. Sie fordern daher die Herausgabe von Audiodaten, es zwischen 21. und 22. November 2015 aufgezeichnet hat. Um Sprachbefehle erkennen zu können, nimmt der Assistent kurze Audiofragmente auf und schickt sie an Amazons Server. Amazon betont zwar, dass Echo nicht ununterbrochen alle Umgebungsgeräusche erfasst, räumt aber ein, dass manchmal Sprach- und Initialisierungsbefehle falsch erkannt würden, wodurch unbeabsichtigt längere Audioaufnahmen ausgelöst werden könnten. Von diesen Aufnahmen, die eventuell Wörter oder Geräusche enthalten, erhoffen sich die Ermittler nun weitere Hinweise auf die Vorkommnisse.
Gegen den daher erwirkten Durchsuchungsbefehl wehrt sich Amazon nun mit dem Argument, dass die Antworten des mit Echo verknüpften digitalen Assistenten Alexa unter den Schutz des ersten Zusatzartikels der US-Verfassung fallen, der das Recht auf Meinungsfreiheit festschreibt. Wie Forbes berichtet, argumentiert Amazon damit, dass seine Kunden das Recht hätten, Alexa anonym zu nutzen, da der Assistent unter Umständen auch Antworten zu “anstößigen” Produkten liefere.
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“Angesichts des ersten Verfassungszusatzes und den möglichen Auswirkungen auf die Privatsphäre sollte der Durchsuchungsbefehl aufgehoben werden, außer das Gericht stellt fest, dass der Staat die hohen Anforderungen für die zwangsweise Herausgabe solcher Materialien erfüllt”, heißt es in einer Stellungnahme von Amazon. “Amazon gibt ohne gültige und rechtlich bindende Anweisungen keine Kundendaten heraus.”
Bislang ist völlig offen, ob Amazon Echo überhaupt für die Mordermittlungen relevante Daten aufgezeichnet hat. Mit seinem Widerspruch verteidigt Amazon allerdings vor allem eigene Interessen. Der Fall könnte den Behörden als Beispiel dienen, um künftig häufiger auf Daten von Sprachassistenten zuzugreifen. Das könnte bei Verbrauchern erhebliches Misstrauen gegen derartige Produkte hervorrufen.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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