Fake-News: Google modifiziert Suchalgorithmus und führt Bewertungs-Tools ein
Nutzer können Ergänzungen zu Suchbegriffen sowie hervorgehobene Snippets bewerten. Die Richtlinien für externe Prüfer werden erneuert. Falschmeldungen, anstößige Suchtreffer und “unbestätigte Verschwörungstheorien” sollen in den Suchergebnissen weniger prominent vertreten sein.
Google reagiert mit einer Änderung seines Suchalgorithmus auf die zunehmende Kritik wegen der Verbreitung sogenannter Fake News, also irreführender Meldungen oder gezielter Falschmeldungen, die mutmaßlich von bestimmten Gruppierungen zur Meinungsmache verbreitet werden. Laut Ben Gomes, Vice President of Engineering bei Google, werden derzeit bei etwa 0,25 Prozent der Suchanfragen “anstößige und eindeutig irreführende Inhalte als Suchergebnis ausgegeben”. Mit neuen Beurteilungsmethoden und Algorithmen soll dieser Wert nun verringert und die Qualität der Suchtreffer nun verbessert werden.
Ein Teil der Maßnahmen ist eine neue Richtlinie für die Qualitäts-Bewertung (PDF) von Suchergebnissen. Sie soll es Externen erleichtern, Falschmeldungen, anstößige Suchtreffer und “unbestätigte Verschwörungstheorien” zu markieren und zu melden. Laut Gomes sollen diese Meldungen auch benutzt werden, um Googles Algorithmen anzupassen und so gebrandmarkte Inhalte herabzustufen. Sogenannte Fake-News soll damit weniger Aufmerksamkeit zuteil werden.
Auch Nutzern stellt Google Tools zur Verfügung, um Suchergebnisse sowie auch Suchvorschläge – also die bei der Eingabe in das Suchfeld angezeigten Vorschläge – zu bewerten. Hervorgehobene Snippets werden zudem mit einem Feedback-Link versehen, über den sich Inhalte entweder als hilfreich oder zum Beispiel als beleidigend, rassistisch, vulgär oder sexistisch gemeldet werden können.
Bislang wurden Begriffe, die bei der Eingabe einer Suchanfrage als Vorschläge angezeigt werden, durch Algorithmen erstellt und speisten sich aus den Suchanfragen anderer Benutzer und den im Internet verfügbaren Inhalten. Das sorgte schon öfter für Ärger. So klagten etwa Personen, deren Namen im Suchfeld durch Begriffe wie “Betrug” oder “Prostituierte” respektive “Skandal Bilder” ergänzt worden war erfolgreich gegen den Konzern. In der Regel sahen die Gerichte dadurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt.
Auch Firmen, deren Name fälschlicherweise durch den Begriff “Insolvenz” in der Eingabemaske ergänzt wurde klagten gegen den Konzern. Ein solcher Fall war zum Beispiel der Firma TV-Wartezimmer GmbH & Co. KG, die im Sommer 2013 eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt hatte. Wer damals anfing, den Firmennamen in die Suchmaske bei Google einzugeben, bekam als Suchvorschlag auch die Wortkombination “TV-Wartezimmer Insolvenz” angezeigt.
Der dadurch erweckte Eindruck, das Unternehmen befinde sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder sei nicht mehr zahlungsfähig entsprach nicht den Tatsachen. Zudem führte die Verknüpfung der beiden Begriffe zu keinem vernünftigen Suchergebnis, sondern lediglich zu Beiträgen über die Insolvenz einer anderen Firma im Jahr 2005, die ein “Wartezimmer-Fernsehen” anbot. Microsofts Suchmaschine Bing hatte übrigens dasselbe Problem.
Auch in den USA hatte Google schon damals Ärger wegen Autocomplete. Dort untersuchte der Generalstaatsanwalt von Mississippi, ob der Konzern damit dem illegalen Verkauf von Medikamenten und Raubkopien Vorschub geleistet hat. Auf den Vorwurf, es habe durch die Suchwortergänzung “nicht verschreibungspflichtig” bei Medikamenten die dies sehr wohl sind, die Gesundheit der Nutzer gefährdet, ging der Konzern nicht explizit ein, sondern verwies lediglich auf die Zusammenarbeit mit einer Prüfstelle für Online-Apotheken.
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Damals wehrte sich Google auch in den USA mit dem Argument, Suchergebnisse würden lediglich widerspiegeln, was online zu finden ist. Es verwahrt sich damals dagegen, als Zensurstelle zu fungieren. Diese Aufgabe fiele Gerichten und der Legislative zu. Diesen Standpunkt hat der Konzern nun offenbar zumindest teilweise aufgegeben.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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