Datenbanken: Patentklage gegen Microsoft und Oracle
Die Universität Tennessee Research Foundation (UTRF) und Saint Matthew Research (SMR) haben Klagen gegen Oracle und Microsoft eingereicht, weil diese beiden Unternehmen Schutzrechte der Universität verletzen. In zwei Klagen erklären die beiden Organisationen, dass die Hersteller eine Methode für die Verarbeitung von Datenbankabfragen in parallelen Umgebungen verwenden, die an der Universität Tennessee in den späten 90ern entwickelt wurden.
Die Höhe der Schadensersatzforderung wurde bislang nicht genannt. Allerdings werfen die Kläger den Unternehmen vor, dass sie die Patente vorsätzlich verletzt haben, was sich wohl in einem Gerichtsverfahren auch auf die Höhe der Forderungen auswirken dürfte.
Microsoft und Oracle sollen laut den Klagen, die der britische Branchendienst The Register veröffentlicht hat, die US Patente 8,099,733, Patent 6,741,983, US Patent 7,272,612 und das US Patent 7,882,106 verletzen. Oracle verletze demnach auch das US Patent 7,454,411.
In der Klageschrift geben die beiden Forschungseinrichtungen zudem an, dass die genannten Patente von verschiedenen Unternehmen bei Patentanträgen zitiert wurden. Dazu zählen Unternehmen wie SAP, Teradata, Xerox, Google, HPE und neben Microsoft und Oracle auch IBM und EMC.
Das UTRF ist der kommerzielle Arm der Universität Tennessee, der den Auftrag hat, die Forschungsergebnisse der Universität zu kommerzialisieren. SMR hingegen ist ein privates Unternehmen, das für die Lizenzierung der Patente zuständig ist.
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Microsoft und Oracle würden die Grundlagenarbeit der Universität verletzten, die Professor Douglas Birdwell in den späten 1990ern zusammen mit verschiedenen Forschungsteams erarbeitet hatte. Die Forscher hatten damals Methoden entwickelt, um die Analyse von großen Gen-Datensätzen in parallelen Umgebungen schneller verarbeiten zu können,
Die hatten Abfragen in mehrere Bereiche geteilt, um diese dann in verteilten Umgebungen effektiver verarbeiten zu können. Birdwell, so die Argumentation der Universität, habe damit aber auch ganz allgemein neue Methoden für die Verarbeitung großer Datenmengen erarbeitet und in verschiedenen Papern beschrieben, die seitdem in vielen Produkten am Markt die Skalierbarkeit von Datenbanken optimieren.
Von den beiden Angeklagten Unternehmen liegt derzeit noch kein Kommentar zur Klage vor.