Anbieter wie Amazon und Ebay sollen offenbar dazu verpflichtet werden, nicht nur für eigene Umsätze, sondern auch die von Drittanbietern auf ihren Marktplätzen Umsatzsteuer abführen. Entsprechende Regelungen wollen die Finanzminister der Länder Mitte des Monats auf einer Konferenz in Koblenz beraten. Gegenüber der Wirtschaftswoche hat Norbert Walter-Borjans (SPD), Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, bestätigt, dass darüber nachgedacht wird, “wie man die Plattformen selbst in die Pflicht nimmt.”
Dam Magazin zufolge spricht parallel das Bundesfinanzministerium mit der EU-Kommission über eine Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie. Durch die soll die Übertragung der Steuerpflicht auf Amazon, Ebay und anderen Marktplätzen geregelt und EU-weit vereinheitlicht werden.
Hintergrund ist, dass den Finanzämtern durch Händler in diesen Marktplätzen nach Schätzungen der Steuergewerkschaft pro Jahr bis zu einer Milliarde an Steuereinnahmen entgehen. Korrekter Weise müssten Händler, die aus Drittländern Waren nach Deutschland verkaufen, die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer ausweisen und abzuführen. Ansonsten begehen sie Umsatzsteuerbetrug.
Der ist aber nur schwer zu verfolgen und die zuständigen Behörden sind laut Wirtschaftswoche weitgehend überfordert. Das Magazin zitiert dazu den NRW-Finanzminister Walter-Borjans: Ihm zufolge hatten zum Beispiel von 3531 bei Ebay Deutschland mit Sitz in China/Hongkong registrierten Händlern im März 2017 nur drei überhaupt eine Steuer-ID.
Händler mit Sitz in Deutschland oder rechtskonform arbeitende Anbieter aus dem Ausland dürften den Vorstoß begrüßen. Schließlich verschaffen sich Anbieter, die sich die 19 Prozent Umsatzsteuer einfach “sparen” im stark durch Preisvergleiche getriebenen Online-Handel einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil.
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vgl. Steuerbetrug im Rahmen von Overseas E-Commerce als gesetzgeberische Aufgabe - Verbesserung der Kontrolle und Vereinfachung der Compliance, http://hdl.handle.net/10419/170491.