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Facebook muss wegen WhatsApp 110 Millionen Euro Strafe zahlen

Der Abgleich von Nutzerdaten zwischen den Social-Media-Plattformen Facebook und dem zugekauften Dienst WhatsApp hat für Facebook rechtliche Folgen. Das Unternehmen muss 110 Millionen Euro Strafe bezahlen. Die EU-Kommission wirft Facebook vor, gegen die EU-Fusionskontrollverordnung verstoßen zu haben. Das Unternehmen soll anlässlich der Überprüfung der Übernahme von WhatsApp unrichtige oder irreführende Angaben gemacht haben.

WhatsApp-Logo (Bild: WhatsApp)

“Der heutige Beschluss ist eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen, darunter auch die Verpflichtung, sachlich richtige Angaben zu machen”, So die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Daher habe sich die EU zu der abschreckenden Geldbuße gegen Facebook entschieden.

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Die Fusionsprüfung durch die Kommission sollte im Jahr 2014 auch feststellen, ob Facebook die Benutzerkonten von WhatsApp mit den eigenen abgleichen könnte. Das Unternehmen hatte dazu angegeben, ein verlässlicher automatischer Abgleich zwischen Konten sei nicht möglich.

2016 führte WhatsApp dann eine neue Datenschutzrichtlinie ein, die Werbenachrichten ermöglichte. Gleichzeitig soll ein Abgleich der Nutzerdatenbank über die Telefonnummer der Nutzer mit den Anwendern von Facebook stattgefunden haben.

Facebook könne mit den Informationen aus WhatsApp gezieltere Werbung zeigen, lautete die offizielle Begründung. Wettbewerbskommissarin Vestager nahm diese Veränderungen zum Anlass einer Prüfung, ob das Fusionskontrollverfahren neu aufzurollen ist.

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Die EU hatte die 19 Milliarden Dollar schwere Übernahme 2014 genehmigt, allerdings auch dank der Zusage von Facebook-CEO Mark Zuckerberg, der versicherte, keinen Austausch von Kundendaten zwischen den beiden Firmen vorzunehmen.

Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf die im Oktober 2014 erlassene Genehmigung der Fusion durch die EU. Die Kommission hatte damals auch das hypothetische Szenario betrachtet, dass ein Nutzerabgleich möglich wäre. Auf dieser Grundlage stellt sie fest, dass die von Facebook gemachten unrichtigen beziehungsweise irreführenden Angaben zwar relevant waren, aber keinen Einfluss auf das Ergebnis des Genehmigungsbeschlusses hatten. Auch Verbraucherschützer hatten zu beginn des Jahres gegen den Datenabgleich geklagt.

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Redaktion

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