EU-Kommission wendet drohenden Verkaufsstopp für WLAN-Produkte ab

EU (Bild: Shutterstock/chrupka)

In Deutschland sorgte eine Ende April beschlossene Änderung des Funkanlagengesetzes (FUAG) für Aufatmen. Nun hat die EU-Kommission wenige Tage vor Ablauf der Frist eine zumindest teilweise Übergangslösung verabschiedet. Mit Ruhm bekleckert hat sich die EU-Verwaltung dennoch nicht.

Die EU-Kommission hat lediglich fünf Tage vor Auslaufen einer von ihr gesetzten Frist nach langem Zögern doch noch eine Übergangsfrist für die Umsetzung der EU-Funkgeräterichtlinie eingeräumt. Dies wurde jetzt im Amtsblatts der Europäischen Union bekannt gemacht. Damit wurde der drohende Verkaufsstopp für WLAN-Produkte im 5-GHz-Band jetzt europaweit abgewendet. In Deutschland hatte der Bundestag durch eine Ende April beschlossene Änderung am Funkanlagengesetz (FUAG) dafür gesorgt, dass WLAN-Produkte hierzulande weiter verkauft werden dürfen.

WLAN (Bild: Shutterstock/wwwebmeister)

Damit hat nun die EU-Kommission ein Problem beseitigt, dass ursprünglich von ihr geschaffen worden war. Ursprünglich sollte die Umsetzung EU-Funkgeräterichtlinie (Radio Equipment Directive, 2014/53/EU / RED)“, ab 13. Juni 2017 gelten. Sie sollte alle Geräte mit Funkeigenschaften erfassen, die in der EU in den Handel kommen. Allerdings hatten Experten und Branchenvertreter bereits frühzeitig darauf hinweisen, dass der Termin nicht eingehalten werden kann.

Grund dafür war, dass zunächst einmal zahlreiche neue Standards definiert werden mussten, was erfahrungsgemäß mehr Zeit in Anspruch nimmt, als die EU vorgesehen hatte. Ohne die Standards zu kennen – insbesondere den für das 5-GHz-Band wichtigen Standard EN 301 893 – wäre es den Herstellern aber nicht möglich gewesen, die verlangte Konformitätsprüfung vorzunehmen und die Konformität ihrer Produkte mit der EU-Richtlinie zu bestätigen.

Ralf Koenzen, Geschäftsführer des deutschen Netzwerkherstellers Lancom (Bild: Lancom)
Ralf Koenzen, Geschäftsführer des deutschen Netzwerkherstellers Lancom (Bild: Lancom)

Ralf Koenzen, Geschäftsführer des deutschen Netzwerkherstellers Lancom, der sich in den vergangenen Monaten wiederholt und vehement für eine verlängerte Übergangsfrist eingesetzt hatte, begrüßt das Entgegenkommen der EU-Kommission nun grundsätzlich. Nach einigen irritierenden Signalen aus Brüssel, war es nämlich durchaus nicht selbstverständlich und ohne weiteres zu erwarten. Allerdings gibt er in einem aktuellen Blog auch zu bedenken, dass das Problem fehlender harmonisierter Standards für andere Branchen längst nicht gelöst sei. “Gemäß einer aktuellen Auflistung der EU-Kommission werden – trotz größter Bemühungen des European Telecommunications Standards Institute (ETSI) und eines zugegeben mittlerweile deutlich beschleunigten Arbeitens seitens der Kommission – zum Ende der Übergangsfrist von der R&TTE zur RED nach wie vor einige wichtige Funkstandards fehlen.”

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Für Koenzen bleibt es eine Rätsel, warum die EU-Kommission nicht einfach, so wie Politik, Verbände und betroffene Unternehmen das gefordert hatten, die Übergangsfrist für die Umsetzung der gesamten Richtlinie verlängert hat. Das aktuelle, sehr kurzfristige Einlenken bleibt so Stückwerk.

Wie es hätte gemacht werden können, hat nach Ansicht von Koenzen die Bundesregierung vorgemacht: Sie stellt mit der im April verabschiedeten Übergangsbestimmung klar, dass die Hersteller solange noch die alten R&TTE-Standards nutzen können, bis die fehlenden, neuen RED-Standards vorliegen.