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Treueprogramm Microsoft Rewards nun auch in Deutschland nutzbar

Microsoft bietet sein Treueprogramm Microsoft Rewards nun auch Kunden in Deutschland an. In den USA ist es seit September vergangenen Jahres verfügbar. Voraussetzung ist die Anmeldung mit dem persönlichen Microsoft-Konto. Einzelpersonen dürfen nur ein Konto nutzen, auch wenn sie über mehrere E-Mail-Adressen verfügen, und pro Haushalte dürfen maximal sechs Konten eingerichtet werden.

Mit Microsoft Rewards bekommen Kunden beim Kauf von Microsoft-Produkten und der Nutzung von Microsoft-Diensten Punkte, die sie sammeln und später für Prämien einlösen können. Mit Punkten belohnt werden derzeit Aktionen im Microsoft-, Windows und Xbox-Store, also etwa die Ausleihe eines Films, der Kauf eines Spiels oder eines Microsoft Surface.

Microsoft Rewards (Screenshot: silicon.de)

Auf der Microsoft-Rewards-Webseite sollen zudem täglich neue Aktivitäten beworben werden, für die es Punkte gibt. Außerdem belohnt Microsoft im Rahmen seines Treueprogramms jede Suche mit der Suchmaschine Bing. Der Konzern schränkt aber in den Nutzungsbedingungen direkt ein: “Bei einem Suchvorgang handelt es sich um die manuelle Eingabe von Text durch einen einzelnen Benutzer, wobei in gutem Glauben das Ziel verfolgt wird, Bing-Suchergebnisse zur Recherche dieses Benutzers zu erhalten. Hiervon ausgeschlossen sind durch einen Bot, ein Makro oder eine andere automatisierte oder betrügerische Aktion eingegebene Abfragen jeglicher Art.”

Gesammelte Punkte können Nutzer in den Microsoft-Stores einlösen und dafür etwa Apps, Filme, Musik oder Skype-Guthaben kaufen. Auch der Erwerb von Geschenkkarten oder die Spende der Punkte an eine an der von Microsoft ausgewählten gemeinnützigen Organisationen ist möglich.

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Nutzer müssen zusätzlich zur Angabe des Microsoft-Kontos möglicherweise weitere Informationen E-wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer bereitstellen. Dabei würden kein VoIP-Nummern und keine gebührenfreien Telefonnummern akzeptiert. Außerdem wird das Konto bei dem Treuprogramm automatisch gekündigt, wenn der Nutzer sich in einem Zeitraum von einem Jahr nicht mindestens einmal angemeldet hat.

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Redaktion

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