Das Europäische Patentamt (EPA) hat ein bereits erteiltes Schutzrecht auf ein „Verfahren zur Verwendung eines Flash-Speichers zur Speicherung von Messdaten“ aufgehoben. Es folgte damit den Argumenten des deutschen Zählerherstellers EMH metering. Der setzt Flash-Technologie eigenen Angaben zufolge bereits seit den 1990-er Jahren ein –also lange bevor das Patentverfahren angelaufen ist.
Das umstrittene Patent EP1792288B1 stammt aus dem Jahr 2012. Es wurde damals der Firma Itron erteilt, einem US-amerikanischen Anbieter von Zählern für Energie und Wasserversorger. Das Einspruchsverfahren endete am 4. April 2017 mit dem vollständigen Widerruf des Patents. Laut Norbert Malek, Geschäftsführer von EMH metering ist damit jeder, “der Zählerdaten auf einem USB-Stick abspeichern möchte”, vor Ansprüchen geschützt.
Allerdings hatte Itron noch weitere Patente zum Umgang mit Flash-Speicher bei der Sicherung von Messdaten eintragen lassen. Doch auch die greifen nicht mehr. EP2330575 A2 und EP2330575A3 wurden bereits 2016 zurückgezogen, das Patent mit der Nummer CN101065788A schon 20117 als aufgegeben erachtet.
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