Bundestag schafft WLAN-Störerhaftung ab
Die rechtlichen Unzulänglichkeiten früherer Entwürfe wurden nun beseitigt. Betreiber können immer noch zu Port-Sperren verpflichtet werden, wenn Nutzer illegale Inhalte über das WLAN herunterladen. Die Abmahnkosten muss jedoch der Rechteinhaber tragen, was nach Ansicht von Experten Missbrauch weitgehend verhindern wird.
Der Bundestag hat heute den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur dritten Änderung des Telemediengesetzes angenommen und damit die WLAN-Störerhaftung hoffentlich endgültig abgeschafft. Frühere Bemühungen in dieser Richtung waren zunächst an der Unwilligkeit, dann an der Unfähigkeit des Gesetzgebers gescheitert, den Gesetzestext eindeutig und umfassend genug zu formulieren.
Für den aktuellen Entwurf gestimmt haben die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD, dagegen die Fraktion der Grünen. Die Linke hat sich der Stimme enthalten. Anträge von Bundesrat und den Grünen, die erreichen wollten, dass sogenannte Freifunk-Initiativen als gemeinnützig anerkannt werden, hatten dagegen keinen Erfolg.
Wesentliche Änderung ist, dass WLAN-Betreiber von Behörden nun nicht mehr verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder ein Passwort an sie auszugeben. Bislang war das verlangt worden, damit der Betreiber gegeben falls für Rechtsverstöße von Nutzern des angebotenen WLANs haftbar gemacht werden konnte. Möglich sind nach der neuen Regelung zur Verhinderung von wiederholten Rechtsverstößen Port-Sperren.
Rechtssicherheit wichtiger als Port-Sperren
In ersten Stellungnahmen haben Anbieter von WLAN-Hardware die Verabschiedung des Gesetzentwurfs durchweg begrüßt. Sie hatten sich in der Vergangenheit auf unterschiedlichen Ebenen für die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung eingesetzt.
Laut Ralf Koenzen, Geschäftsführer von Lancom Systems, ist wenig überraschend, dass nicht alle Akteure mit dem im neuen Gesetz umgesetzten Kompromiss zufrieden sind. Insbesondere der im Gesetz verankerte Sperranspruch gehe vielen zu weit. “Politik lebt jedoch vom Konsens. Die Regierung geht mit dem Sperranspruch auf die Urheberrechteinhaber zu – die sich bis zum Ende massiv gegen den Wegfall der WLAN-Störerhaftung gewehrt hatten – und gibt ihnen ein Mittel an die Hand, um bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen ihre Ansprüche durchzusetzen”, so Koenzen in einem Blogeintrag.
Da Sperren einzelner Seiten nur behördlich oder gerichtlich angeordnet werden, und die vor- oder außergerichtlichen Kosten von den Rechteinhabern getragen werden müssen, sind seiner Ansicht nach die Hürden für eine solche Sperranordnung hoch genug, um Missbrauch dieses Instruments zu verhindern.
Abmahnunwesen hoffentlich beendet
“Das wichtigste Ziel des Gesetzes jedenfalls wird erreicht, da sind sich die Experten einig: der Abmahnindustrie, deren Geschäftsmodell einzig darauf fußte, dass Anschlussinhaber unabhängig von der tatsächlichen Schuld hohe Abmahnkosten zahlen mussten, wird endgültig das Wasser abgegraben”, so Koenzen weiter.
Sicherheitsrisiken in öffentlichen WLANs vermeiden
Mit einigen Schritten und kostenlosen Tools können sich Anwender effizient vor Angriffen in unsicheren WLANs schützen und Notebook, Smartphone und Tablets absichern. Die Kollegen der silicon.de-Schwestersite ZDNet.de erklären in ihrem Beitrag, wie das funktioniert.
Auch Gunter Thiel, Country Manager DACH bei D-Link, begrüßt die Gesetzesänderung: “Mit der längst überfälligen Abschaffung der Störerhaftung ist nun eine wichtige Hürde gefallen, die bis dato den Ausbau von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum behindert hat. Die flächendeckende Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots ist ein essentieller Bestandteil einer freien Informationsgesellschaft und wird von den Endverbrauchern zu Recht eingefordert.”
AVM hat anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs auf diverse bereits jetzt verfügbare Funktionen hingewiesen, mit denen sich die Anforderungen umsetzen lassen. So seien die Port-Sperren über die Kindersicherung der Fritz Box sehr einfach einrichten. Und über die mögliche Vorschaltseite des Fritz Hotspots könnten Betreiber Kunden mit einer individuellen Willkommensseite begrüßen. Das ermöglichen auch andere Hersteller. Als Besonderheiten bewirbt AVM die Möglichkeit, sich täglich per E-Mail informieren zu lassen, welche Geräte wann im Funknetz angemeldet waren sowie die Bandbreitenreservierung. Darüber können Hotspot-Betreiber festlegen, welcher Anteil der Datenrate für ihr WLAN reserviert ist und wie viel Gästen zur Verfügung steht.