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Verbraucherschützer kritisieren Qualitätsmängel von Gesundheits-Apps

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat auf erhebliche Mängel bei Gesundheits-Apps hingewiesen. Ihre Warnung begründet sie mit den Ergebnissen einer Stichprobe (PDF), bei der 17 Android-Apps unter die Lupe genommen wurden, die Personen mit Rheuma oder mit Rückenproblemen Hilfe versprechen. Veröffentlicht wurden die Apps unter anderem von Pharmaunternehmen, einem Arzt und einer Selbsthilfeorganisation.

“Während der Markt der mobilen Gesundheits-Apps rasant und ungehindert wächst, gibt’s nur eine Handvoll Apps, die bislang offiziell hinsichtlich ihres medizinischen Gehalts und Nutzens zertifiziert worden sind”, bemängelt die Verbraucherzentrale NRW (Bild: Shutterstock / Oleksiy Mark)

Die Verbraucherschützer klopften die Anwendungen vor allem in drei Bereichen ab: Raten sie vor der Anwendung zu einem Arztbesuch, können Nutzer erkennen, ob die App für sie gedacht ist und ist die medizinische Qualifikation der App-Entwickler nachvollziehbar dargelegt?

Nach Auffassung der Verbraucherschützer “können Gesundheits-Apps bei der Anwendung mehr schädigen als nützen, wenn sie keinen verlässlichen und medizinisch fundierten Standard nachweisen.” Bei den getesteten 17 Apps seien aber die Hinweise zu Zweck, Nutzen und den Grenzen einer Anwendung meist zu dürftig, außerdem fehlten medizinische Belege für Infos, Ratschläge und Empfehlungen oder fielen zu dünn aus.

Die 17 getesteten App bieten in erster Linie Ratschläge für Bewegungsübungen oder ermöglichen das Führen eines Beschwerde- und Behandlungstagebuchs. Vier Apps lasen laut Verbraucherzentrale gar keine Zielgruppenansprache erkennen. Zwei weitere richten sich allgemein an Personen, die Schmerzen vorbeugen wollen. Elf der untersuchten Apps versprechen Hilfe für Schmerzpatienten, davon wenden sich fünf an Patienten mit einer spezifischen Diagnose wie Arthrose oder Rheuma. Die sechs anderen Apps bieten generell Infos für Menschen mit Rücken- und Gelenkschmerzen.

Da Patienten auf verlässliche Informationen und Hilfe zur Klärung von Symptomen und Behandlung von Krankheiten angewiesen seien, sollte nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW “gesetzlich verankert werden, dass entsprechende Auskunftspflichten der Anbieter bereits in der Produktbeschreibung im jeweiligen App-Store sowie in der App enthalten sind.” Patienten sollten zudem bereits vor Gebrauch der App alle relevanten Informationen zugänglich gemacht werden.

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Redaktion

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