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Mobilfunker kassieren trotz Abschaffung der Roaming-Gebühren noch Auslandstarife

Nach jahrelangem zähen Ringen zwischen EU-Kommission und Mobilfunkbetreibern und zahllosen Runden mit neuen, niedrigeren Höchstbeträgen für Roaming-Gebühren wurden sie innerhalb der EU zum 15. Juni 2017 offiziell ganz abgeschafft. Allerdings gibt es Anbieter, die für das Telefonieren im EU-Ausland immer noch einen Aufschlag verlangen. Davor hat jetzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gewarnt. Sie war vor allem durch Beschwerden von Kunden von O2 und 1&1 darauf aufmerksam geworden.

Verbraucherzentrale NRW (Grafik: Verbraucherzentrale NRW)

Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale sind vor allem Kunden betroffen, die früher mit ihrem Vertrag einen zusätzlichen Auslandstarif festgelegt haben. Was damals für sie günstiger war oder ihnen günstiger schien, erweist sich jetzt als nachteilig, da von den Anbietern nicht automatisch umgestellt wird. Das heißt, Nutzer zahlen gegebenenfalls weiterhin nach alten Vereinbarungen für eine Leistung, die sie nach den neuen Vorgaben eigentlich ohne Zusatzkosten nutzen könnten.

Grund dafür ist laut Verbraucherzentrale, dass die Zusatzkosten nicht von alleine wegfallen. Kunden müssen dafür von sich aus aktiv werden und den Tarif wechseln. Darauf weist zum Beispiel O2 laut den Verbraucherschützern auf seiner Homepage und in Rechnungen auch hin. Demnach müssen sie eine SMS mit “JA” an eine Kurzwahlnummer senden. Versäumen sie das, müssen sie die Zusatzkosten bezahlen.

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“Dass es unterschiedliche Auffassungen zur automatischen Umstellung des EU-Roaming-Tarifs gibt, liegt nicht zuletzt an den teils schwammigen Formulierungen der Verordnung. Aus unserer Sicht sollten alle Tarife automatisch auf den regulierten Tarif umgestellt werden”, so die Verbraucherzentrale.

Sie verweist dazu auch auf eine Übersicht der Stiftung Warentest. Dort wird aufgeschlüsselt, wie die einzelnen Mobilfunkunternehmen die Umstellung handhaben. Zusätzlich empfehlen die Verbraucherschützer, die eigenen Tarifdetails zu überprüfen und im Zweifelsfall beim Anbieter nachfragen, ob automatisch umgestellt wurde oder ob die Umstellung erst beauftragt werden muss.


In einem Video erklärt die Verbraucherzentrale NRW die von der EU “Roam like at home” gennanten, seit 15. Juni geltenden Regeln für die Mobilfunknutzung.

Redaktion

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