Verbraucherschützer warnen vor Zoll-Falle bei Paketen aus Nicht-EU-Ländern
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht sich veranlasst, auf die Gepflogenheiten von Paketdiensten bei der Zustellung von Paketen aus dem Nicht-EU-Ausland hinzuweisen. Anlass ist offenbar die Verunsicherung vieler Verbraucher, die zuerst das Paket und dann oft erst Wochen später eine Rechnung über angefallene Zollgebühren und zusätzliche Bearbeitungsgebühren erhalten.
Bei ihrer Warnung beschränkt sich die Verbraucherzentrale NRW auf Geschenksendungen. Hier kommt die Rechnung natürlich noch unerwarteter, da vielfach nicht bekannt ist, dass für die Einfuhr von Waren – auch als Geschenk – bestimmte Zollgebühren anfallen. Allerdings gibt es auch Anbieter aus dem Ausland, die im harten Preiskampf online versuchen, Verbrauchern bestellte Waren als “Geschenk” zu senden, um sich so selbst die Gebühren zu sparen.
Diese Praxis hat im Mai bereits die Finanzminister der Länder auf den Plan gerufen. Sie kündigten damals an, sich überlegen zu wollen, ob und wie es möglich ist, Plattformbetreiber wie Amazon und Ebay in die Pflicht zu nehmen. Durch ausländische Händler auf diesen Marktplätzen entgehen dem Fiskus nach Schätzungen der Steuergewerkschaft pro Jahr bis zu einer Milliarde an Steuereinnahmen.
Zwar müssten die Händler, die aus Drittländern Waren nach Deutschland verkaufen, eigentlich die gesetzliche Einfuhrumsatzsteuer ausweisen und abführen, viele tun dies aber nicht. Damit begehen sie zwar Umsatzsteuerbetrug, insbesondere bei den zahlreich vertretenen Anbieter aus China ist die Verfolgung des Delikts aber nahezu aussichtlos.
Paketdienste legen Zollgebühren an der Grenze oft aus
Paketdienste legen Zollkosten oftmals an der Grenze aus. Später fordern sie das Geld dann vom Empfänger zurück. Für die Abwicklung erlauben sie sich eine Gebühr zu erheben.
Im Fall eines echten Geschenks aus dem Ausland unterscheidet der Zoll laut Verbraucherzentrale NRW drei Kategorien. Privatsendungen mit einem Wert bis einschließlich 45 Euro sind zollfrei. Bei Waren im Wert über 45 bis 700 Euro beträgt der Zoll regelmäßig 15 bis 17,5 Prozent des Warenwerts. Bei einem wertvolleren Geschenk rechnet der Zoll je nach Warenart aus, was zu zahlen ist.
Mit einigen Schritten und kostenlosen Tools können sich Anwender effizient vor Angriffen in unsicheren WLANs schützen und Notebook, Smartphone und Tablets absichern. Die Kollegen der silicon.de-Schwestersite ZDNet.de erklären in ihrem Beitrag, wie das funktioniert.
In ihrer Warnung führen die Verbraucherschützer einen Fall mit einem Geschenk im Wert von 90 Euro an. Die beschenkte Kölnerin bekam dann vom Lieferdienst FedEx Monate später eine Rechnung über 16 Euro Zoll und 12,25 Euro Bearbeitungsgebühr. Dass die Paketboten bei der Abgabe nicht immer über die später berechneten Kosten informieren geben die Anbieter zumindest indirekt zu. Eine Mitarbeiterin von FedEx erkläre gegenüber der Verbraucherzentrale, bei Auslandssendungen, sei es schließlich “allgemein bekannt”, dass Zoll und zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen können.
Paketdienste verwiesen Verbraucher, die sich beschweren, gewöhnlich an den Absender des Pakets. Berichten in Beschwerdeforen im Internet zufolge kann es jedoch durchaus Erfolg haben, sich hartnäckiger zu wehren. Offenbar lassen die Paketdienste selbst nach mehreren Mahnungen die Forderungen der Bearbeitungsgebühr doch immer wieder fallen. Die Verbraucherzentrale NRW hat für diese und ähnliche Fälle extra die Website Paket-Ärger eingerichtet.