Laut DSAG hat sich die Anwendergruppe mit SAP darauf verständigt, dass IT-Szenarien, in die Drittanbieter involviert sind (SAP NetWeaver Foundation für 3rd Party Applications), nur lizenzpflichtig sind, wenn dafür SAP-Systeme wie SAP NetWeaver als Plattform für Geschäftsanwendungen genutzt werden. Ab sofort können dagegen Lösungen von Drittanbietern, die zwar über Schnittstellen in SAP-Lösungen integriert sind, aber SAP NetWeaver nicht als Plattform nutzen, ohne SAP-Lizenzen verwendet werden. Beispiele dafür sind etwa mobile Anwendungen im SAP-Umfeld oder Scanner.
Durch eine weitere Vereinbarung zwischen DSAG und SAP fallen künftig zudem keine Lizenzgebühren beim Einsatz der entsprechenden SAP-NetWeaver-Plattform, wenn lediglich der bestehende Quellcode der SAP-Software oder Metadaten wie Dokumente, Daten oder Dateien geändert werden. Lizenzfrei könnten dadurch beispielsweise bestehende Funktionalitäten der SAP-Software ausgeprägt, verbessert oder geändert werden – sofern und keine neue und unabhängige Funktionalität hinzugefügt wird. Auch für neue, kundenspezifische Reports auf bestehende Datenbanktabellen fallen damit keine Lizenzen an.
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Ebenfalls lizenzfrei können APIs genutzt und darüber neue und unabhängige Funktionen hinzugefügt werden, die nicht auf Datenbankinformationen zugreifen. Als Beispiel dafür nennt die DSAG die Lageroptimierung, wenn dabei nur auf Applikationsebene mit der SAP-Anwendung kommuniziert wird. Klar ist nun zudem auch, dass die Konfiguration von SAP-Software im Sinne kundenspezifischer Einstellungen lizenzfrei vorgenommen werden kann. Klargestellt wurde nun zudem, dass Partner-Add-ons wie kundeneigene Entwicklungen behandelt werden.
DSAG-Sprecher Andreas Oczko hält in den angeführten Szenarien die SAP NetWeaver Runtime für ausreichend. Die ist in den normalen SAP-Lizenzen ohenhin enthalten. Beispielsweise darf damit ein Professional User ein Partner-Add-on aus den oben erwähnten Kategorien ohne zusätzliche SAP-Lizenzen nutzen.
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Die SAP NetWeaver Foundation for 3rd Party Applications wird in der Regel nur benötigt, wenn darüber hinaus “neue und unabhängige Funktionalität” hinzugefügt wird, die auf Informationen in der Datenbank zugreift. “Dies ist eine nachvollziehbare Praxis um zu verhindern, dass SAP-Software unberechtigterweise lizenzfrei genutzt werden könnte”, so der DSAG-Vorstand.
“Damit wurde eine Regelung gefunden, die viele Streitfälle klärt oder gar komplett löst. Außerdem steigert dies signifikant die Rechtssicherheit der Kunden gegenüber der SAP und fördert die Innovation im SAP-Umfeld”, so Oczko weiter. Er hoffe nun, dass die aktuelle Vereinbarung “der Startschuss für weitere Modifikationen bei den Softwarelizenzen” war.
An denen werde von DSAG, SAP und SAP-Partnern bereits gearbeitet. Dabei geht es vor allem um klare Regelungen für die sogennnte “indirekte Nutzung”. Wie ein Urteil in Großbritannien im Februar zeigte, geht es dabei für große SAP-Anwender um Millionenbeträge. “Die bisherigen Ankündigungen der SAP dazu reichen aus Sicht der DSAG noch nicht ganz aus, um allen Kunden die für sie besten Perspektiven zu eröffnen”, so Oczko diplomatisch. Eine baldige Regelung wäre aber wichtig, da Klarheit diesbezüglich für zahlreiche Internet-der Dinge-Initiativen bei den SAP-Kunden eigentlich unverzichtbar ist.