Dreamhost hat im Streit mit dem US-Justizministerium um die Herausgabe von Daten von mehr als 1,3 Millionen Besuchern einer Anti-Trump-Website offenbar einen Teilerfolg erzielt. Der US-Hoster war Mitte August an die Öffentlichkeit gegangen. Er hatte bereits damals betont, dass es ihm nicht darum gehe, den Durchsuchungsbefehl vollständig zurückzuweisen, sondern lediglich dessen Umfang einzuschränken. Das scheint ihm nun gelungen zu sein. Wie Zeit Online berichtet, hat das US-Justizministerium dem zuständigen Richter gestern einen modifizierten Durchsuchungsbeschluss vorgelegt (PDF).
Ursprünglich waren “alle verfügbaren Informationen” angefordert worden, darunter Daten über den Besitzer der Website “disruptj20.org” und alle deren Besucher. Die Betreiber der Seite hatten anlässlich der Vereidung von Donald Trump als 45. Präsident der Vereinigten Staaten am 20. Januar 2017 Proteste organisiert. Bereits im Januar wurden einige Organisatoren der Demonstration wegen Zerstörung öffentlichen Eigentums angeklagt.
“Die Informationen könnten benutzt werden, um Individuen zu identifizieren, die die Seite besucht haben, um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben, das vom ersten Verfassungszusatz geschützt wird”, wehrte sich Dreamhost Mitte August. Bereits Ende Juli hatte das Unternehmen eine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss eingereicht. Darin argumentiert es, dass der Durchsuchungsbefehl gegen den vierten Zusatz der US-Verfassung verstoße. Der soll US-Bürger vor ungerechtfertigten Durchsuchungen schützen.
Nun geht es dem US-Ministerium dem aktualisierten Dokument zufolge ausschließlich um Beweise für die Planung und Koordination von Straftaten. Die vermutet es in einem nichtöffentlichen Bereich der Website. Die Forderung nach den IP-Adressen der Besucher ist damit vom Tisch. “Die Regierung respektiert das Recht aller Amerikaner, an friedlichen Protesten teilzunehmen und vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützte politische Beiträge im Netz zu lesen”, stellt der überarbeitete Antrag klar. “Der Durchsuchungsbeschluss hat mit diesem Recht nichts zu tun.”
Dreamhost begrüßt die aktuelle Entwicklung als “großen Sieg für die Privatsphäre im Internet”. Das Unternehmen sieht einige Passagen des Durchsuchungsbefehls aber “aus mehreren Gründen” immer noch kritisch. Genauer hat es sich dazu nicht geäußert. Eine Anhörung vor dem Superior Court in Washington zu dem Fall soll am kommenden Donnerstag stattfinden.
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