Categories: Politik

US-Regierung verzichtet auf IP-Adressen von Trump-Gegnern

Dreamhost hat im Streit mit dem US-Justizministerium um die Herausgabe von Daten von mehr als 1,3 Millionen Besuchern einer Anti-Trump-Website offenbar einen Teilerfolg erzielt. Der US-Hoster war Mitte August an die Öffentlichkeit gegangen. Er hatte bereits damals betont, dass es ihm nicht darum gehe, den Durchsuchungsbefehl vollständig zurückzuweisen, sondern lediglich dessen Umfang einzuschränken. Das scheint ihm nun gelungen zu sein. Wie Zeit Online berichtet, hat das US-Justizministerium dem zuständigen Richter gestern einen modifizierten Durchsuchungsbeschluss vorgelegt (PDF).

Ursprünglich waren “alle verfügbaren Informationen” angefordert worden, darunter Daten über den Besitzer der Website “disruptj20.org” und alle deren Besucher. Die Betreiber der Seite hatten anlässlich der Vereidung von Donald Trump als 45. Präsident der Vereinigten Staaten am 20. Januar 2017 Proteste organisiert. Bereits im Januar wurden einige Organisatoren der Demonstration wegen Zerstörung öffentlichen Eigentums angeklagt.

“Die Informationen könnten benutzt werden, um Individuen zu identifizieren, die die Seite besucht haben, um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben, das vom ersten Verfassungszusatz geschützt wird”, wehrte sich Dreamhost Mitte August. Bereits Ende Juli hatte das Unternehmen eine Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss eingereicht. Darin argumentiert es, dass der Durchsuchungsbefehl gegen den vierten Zusatz der US-Verfassung verstoße. Der soll US-Bürger vor ungerechtfertigten Durchsuchungen schützen.

Nun geht es dem US-Ministerium dem aktualisierten Dokument zufolge ausschließlich um Beweise für die Planung und Koordination von Straftaten. Die vermutet es in einem nichtöffentlichen Bereich der Website. Die Forderung nach den IP-Adressen der Besucher ist damit vom Tisch. “Die Regierung respektiert das Recht aller Amerikaner, an friedlichen Protesten teilzunehmen und vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützte politische Beiträge im Netz zu lesen”, stellt der überarbeitete Antrag klar. “Der Durchsuchungsbeschluss hat mit diesem Recht nichts zu tun.”

Dreamhost begrüßt die aktuelle Entwicklung als “großen Sieg für die Privatsphäre im Internet”. Das Unternehmen sieht einige Passagen des Durchsuchungsbefehls aber “aus mehreren Gründen” immer noch kritisch. Genauer hat es sich dazu nicht geäußert. Eine Anhörung vor dem Superior Court in Washington zu dem Fall soll am kommenden Donnerstag stattfinden.

Tipp: Wissen Sie alles über Edward Snowden und die NSA? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Redaktion

Recent Posts

GEBHARDT Intralogistics setzt bei IT-Transformation auf S/4HANA

Mit SAP S/4HANA und Cloud-Technologien legt der Intralogistik-Spezialist Basis für eine zukunftsweisende IT-Architektur.

3 Tagen ago

Elisabeth-Klinik Bigge setzt für Verwaltung von iPads auf Jamf Pro und Apple Business Manager

Automatisiertes Management von iPads sorgt für reibungslosen Betrieb sowie Sicherheit und verlässlichen Datenschutz.

3 Tagen ago

Malware Ranking Februar: AsyncRAT sorgt in Deutschland für wirtschaftliche Schäden

Der aufstrebende Trojaner wird in professionellen Kampagnen eingesetzt, die Plattformen wie TryCloudflare und Dropbox zur…

3 Tagen ago

KI-Wettrennen: Deutschland muss aufholen

Investitionsbemühungen der Unternehmen werden nur erfolgreich sein, wenn sie die Datenkomplexität, -sicherheit und -nachhaltigkeit bewältigen…

4 Tagen ago

Fakten statt Fiktion: Was tun gegen KI-Halluzinationen und -Bias?

Generative KI kann falsch liegen oder vorurteilsbehaftete Ergebnisse liefern. Maßnahmen, mit denen Unternehmen das Risiko…

4 Tagen ago

Deutsche Wirtschaft räumt Versäumnisse ein

82 Prozent der Unternehmen sind der Meinung, die aktuelle Konjunkturkrise sei auch eine Krise zögerlicher…

4 Tagen ago