Vor 20 Jahren reichte Amazons Chef Jeff Bezos zusammen mit drei anderen Kollegen in den USA ein Patent ein, das den Online-Kauf mit einem Klick beschreibt. Der Schutzanspruch läuft nun fristgerecht nach 20 Jahren aus, so dass auch andere Unternehmen ohne Lizenzgebühren an Amazon zahlen zu müssen, diese Technik nutzen können.
Das US-Patent mit der Nummer 5.960.411 endet am 11. September 2017. Das gilt allerdings nur in den USA. Ob es anderen Online-Händlern gelingt, in diesem Jahr noch vor dem Weihnachtsgeschäft einen “1-Click-Kauf” in ihre Shops zu integrieren, ist abhängig davon, ob sie schon vorgearbietet haben und sich des Ablaufdatums bewusst gewesen sind. Die Kundendaten werden dabei mit einem Cookie gespeichert, so dass diese bei der nächsten Bestellung sofort wieder genutzt werden können.
Amazons Patent wird seit langer Zeit kritisiert, da es eine zentrale aber gleichzeitig auch triviale Funktion beschreibt. Kritiker meinen, dass der Vorgang so trivial sei, dass dafür eigentlich kein Patent erteilt werden dürfte. Dementsprechend oft wurde das Schutzrecht durch Einspruchsverfahren angegriffen.
In den USA hielt Amazons Argumentation stand, in der Europäischen Union hingegen nicht. 2011 wurde die Patentierbarkeit des Verfahrens durch die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes abgelehnt. Die Argumentation: Die Erfindungshöhe sei so gering, dass dem Verfahren kein Schutzanspruch gewährt werden kann.
In den USA wurde dagegen beispielsweise dem Online-Buchhändler Barnes & Noble untersagt, die von Amazon patentierte 1-Click-Technik ohne die Zahlung von Lizenzgebühren zu verwenden. Das Unternehmen musste daraufhin in seinem Onlineshop einen Zwischenschritt beim Bestellvorgang einbauen. Von Apple ist dagegen bekannt, dass das Unternehmens Amazon 1-Click-Technik lizenziert hat, um die Funktion im App Store verwenden zu können.
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