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EU-Rekordstrafe – Google klagt gegen Kartellurteil

Google hat bei der EU Berufung gegen die Strafe von 2,4 Milliarden Euro eingelegt. Die EU hat den Eingang eines entsprechenden Antrags bestätigt. Die EU hatte Ende Juni den Internetkonzern zu der Strafe verurteilt. Der Suchmaschinenbetreiber habe seine Marktdominierende Stellung ausgenutzt, um Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Das Unternehmen habe damit Verbrauchern und anderen Unternehmen geschadet.

Neben der Geldstrafe wurde Google von der EU auch aufgefordert, die bisherige Praxis abzustellen. Dazu hat Google noch bis Ende September Zeit. Die EU bestätigte, dass Google bereits Vorschläge für Korrekturen eingereicht habe. Wie Googles Alternativen aussehen, wurde jedoch nicht bekannt.

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Bei der Shopping-Suche soll Google wurden bei Google gebuchte Anzeigen prominenter platziert als andere Suchergebnisse. Weil diese Anzeigen gegenüber den Preisvergleichen von Wettbewerbern höher stufte, sehen die Wettbewerbshüter der EU einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht.

Doch Google weist diese Vorwürfe zurück. Bereits bei der Urteilsverkündung hatte Google angekündigt, gegen diese Entscheidung vorzugehen. Jetzt wurde die Beschwerde eingelegt.
Von der EU heißt es dazu: “Die Kommission wird die Entscheidung vor Gericht verteidigen.” Weitere wurde die Berufung nicht kommentiert. Die Beschwerde wird nun vor den Europäischen Gerichtshof verhandelt. Bis hier aber mit einem Ergebnis zu rechnen ist, dürften ein bis
zwei Jahre vergehen.

Erst vor wenigen Tagen hatte der EuGH ein Kartellurteil gegen Intel wieder aufgehoben und angeordnet, dass Intels Argumentation gesondert gehört werden müsse. Im Jahr 2009 wurde Intel zu einer Strafe von 1,06 Milliarden Euro verurteilt. In der Urteilsbegründung hatten die Richter erklärt, dass Intels Rabatte per se einen Verstoß gegen den fairen Wettbewerb bedeuten.

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Intel hatte die Rabatte nur dann gewährt, wenn Unternehmen wie Dell oder Mediamarkt ausschließlich Intel-basierte Rechner im Programm hatten. Das EuGH aber erklärte, dass Intel geprüft werden müsse, ob tatsächlich dadurch der Wettbewerb eingeschränkt gewesen wäre.

Redaktion

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