Categories: MobileWLAN

EU-Parlament plant umfassende Hotspot-Förderung

Mit dem Projekt WiFi4EU will die EU bis zu 8000 kostenlose WLANs einrichten, etwa auf Plätzen, in Bibliotheken und Krankenhäusern. Die EU übernimmt dabei die Kosten für die Einrichtung, die laufenden Kosten müssen Kommunen oder andere Organsiationen tragen. Eine entsprechende, im Mai ausgearbeitete Vorlage, hat das Europaparlament jetzt in der ersten Lesung verabschiedet. Aus der Legislativvorlage könnte dann eine Verordnung werden, die die Mitgliedsstaaten umsetzen müssen.

Für das Projekt stehen bis zu 120 Millionen Euro zur Verfügung. Die EU möchte damit “Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt – hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft” erreichen. Die EU übernimmt dabei die Kosten für die Einrichtung des WLANs, etwa die Anbindung und die Hardware. Wie hoch die Kosten im Einzelfall sein dürfen ist nicht geregelt.

Gemeinden oder Einrichtungen wie Krankenhäuser und Bibliotheken können sich bei der Union um die Fördersumme bewerben. Die laufenden Kosten müssen sie anschließend selbst tragen. Außerdem müssen sie den Hotspot mindestens drei Jahre lang betreiben. Bei der Vergabe der Mittel werden strukturschwache Regionen bevorzugt.

Webinar

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Für die Bewerbung soll eine Webseite eingerichtet werden. Der Projektseite von WiFi4EU zufolge soll spätestens Anfang 2018 mit der Umsetzung begonnen werden. Bis 2020 sollen dann mindestens 6000 bis 8000 Hotspots in Betrieb gegangen sein.

Für die Nutzer sollen die WLANs kostenlos sein, sie müssen sich allerdings registrieren. Die Daten der Anwender dürfen jedoch nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. An allen EU-geförderten Hotspot soll ein mehrsprachiges Anmeldeportal angeboten werden, so dass sich EU-Bürger in allen Ländern mit einem Account einloggen können.


[mit Material von Nico Ernst, ZDNet.de]

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Redaktion

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  • 15.000 € für einen Hotspot, nicht als Einrichtungsaufwand sondern als Förderung ... das ist krank!
    Wer weiß wofür die Gelder hier wirklich verschleudert werden.

    • Hallo,
      wir nehmen nicht an, dass es zulässig ist, die Gesamtsumme durch die Anzahl der "Hotspots" zu teilen und dadurch dann die durchschnittliche Fördersumme zu errechnen. Außerdem darf wohl nicht davon ausgegangen werden, dass ein "Hotspot" schlicht ein handelsüblicher WLAN-Router mit Gastzugang ist, der irgendwo aufgestellt wird.

      Als ein "Hotspot" wird im Sinne der Fördermaßnahme wohl eher eine bestimmte Anlage verstanden - etwa eine Bibliothek, ein öffentlicher Platz oder ein Krankenhaus. Dafür sind dann erstens mehrere (eventuell sogar mehrere Dutzend) WLAN-Access-Points und zweitens Geräte erforderlich, die nicht nur drei oder vier Clients, sondern weitaus größere Nutzerzahlen gleichzeitig unterstützen können und die sich eventuell auch für die Montage im Freien eignen (da kommt dann auch noch die geeignete Anbindung dazu, entweder per Richtfunk oder Kabel). Die dafür geeigneten Profigeräte können durchaus um die 1000 Euro oder sogar mehr kosten. Durch all diese Faktoren relativiert sich die Fördersumme dann doch wieder.

      Peter Marwan
      Redaktion silicon.de

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