Initiative für mehr Freie Software in der Verwaltung

Public Money Public Code (Grafik: OSBA)

In einem gemeinsamen offenen Brief fordern 31 Organisationen, dass für die öffentliche Verwaltung genutzte Software grundsätzlich FOSS – also unter einer Freien Software- und Open Source-Lizenz – verfügbar sein sollte. Das müsse insbesondere für Software gelten, die für kritische Infrastrukturen eingesetzt wird.

“Sorgen Sie für rechtliche Grundlagen, die es erfordern, dass öffentlich finanzierte Software, die für die öffentliche Verwaltung entwickelt wurde, unter einer Freie-Software- und Open-Source-Lizenz öffentlich zugänglich gemacht werden muss.” Das fordern aktuell 31 Organisationen in einem gemeinsamen offenen Brief. Sie richten sich damit an Abgeordnete auf nationaler und europäischer Ebene. Zu den Unterzeichnern gehören Organisationen aus unterschiedlichen EU-Ländern. Aus Deutschland sind unter anderem der Chaos Computer Club, digitalcourage, die Digitale Gesellschaft, die Open Source Business Alliance (OSBA) sowie Wikimedia Deutschland dabei. Befürworter können das Begehren auf der Website mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Public Money Public Code (Grafik: publiccode.eu)

In dem offenen Brief wird die Forderung damit begründet, dass die von der öffentlichen Verwaltung angebotenen und genutzten digitalen Dienste “die kritische Infrastruktur demokratischer Nationen des 21. Jahrhunderts” seien. Öffentliche Stellen müssten daher sicherstellen, “dass sie die vollständige Kontrolle über die Software und die Computersysteme im Kern unserer staatlichen digitalen Infrastruktur haben“. Dies sei aktuell aufgrund restriktiver Softwarelizenzen jedoch nur selten der Fall.

Softwarelizenzen von klassischen Software-Häusern wie Microsoft, SAP oder Oracle untersagen in der Regel die Weitergabe und den Austausch von öffentlich finanziertem Code. Dies verhindert nach Ansicht der Open-Source-Befürworter die Zusammenarbeit zwischen einzelnen Teilen der öffentlichen Verwaltung und erschwert die Weiterentwicklung. Zudem stelle es eine Gefahr für die Sicherheit dar, da klassische Software-Lizenzen den Zugriff auf den Quellcode verbieten. Dadurch sei es für Anwender “extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich” Hintertüren und Sicherheitslücken zu beheben. Außerdem fördere das Lizenzgebaren Monopole, wodurch sich eine Abhängigkeit von einer Handvoll von Unternehmen ergebe.

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Die Open Source Business Alliance (OSBA) nennt als aktuelles Beispiel, dass den Entdeckern der Fehler in der Wahl-Software die eingehendere Analyse mit dem Hinweis auf Sicherheitsbedenken verweigert wurde. Das widerspricht nach Auffassung der OSBA “schlicht grundlegendem aktuellen Wissen in Sachen IT-Sicherheit und verhindert nachgerade die Behebung von Schwachstellen. Dies ist der eigentliche Skandal um die Wahlsoftware.”

Open Source Business Alliance (Grafik: OSBA)
Die Open Source Business Alliance hat im Vorfeld der Bundestagswahl Stellungnahmen der aktuell im Bundestag vertretenen Parteien zu Freier Software eingeholt (Grafik: OSBA)

Politiker müssten daher dafür sorgen, dass auf nationaler wie europäischer Ebene neue Regeln für die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand zur Softwareentwicklung eingeführt werden: Derartige Software solle grundsätzlich unter einer Lizenz als freie Software oder Open Source stehen.

Bislang bevorzuge die Praxis der Softwarebeschaffung in der öffentlichen Verwaltung generell proprietäre Software, erklärt die OSAB. Sie konstatiert zudem: “Das Ergebnis ist nicht nur eine eklatante Abhängigkeit von wenigen Softwarehäusern, insbesondere von Microsoft. Die Organisation hat zudem im Vorfeld der Bundestagswahl Stellungnahmen der aktuell im Bundestag vertretenen Parteien eingeholt und auf ihrer Website veröffentlicht.

Im vergangenen Jahr hatte Bulgarien per Gesetzesänderung festgelegt, dass für Behörden entwickelte Software quelloffen sein muss. Außerdem muss die Entwicklung in einem öffentlichen Repository stattfinden. Das Gesetz betrifft jedoch nur spezifische Software, die von Regierungsbehörden in Auftrag gegeben wird. Es erstreckt sich also nicht auf Standardprogramme, die zum Beispiel im Büroalltag verwendet werden. Außerdem gilt es nur für neue Aufträge. Bereits entwickelte und eingesetzte Software wird davon nicht erfasst.

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