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Bundesinnenminister weiht Sicherheitsbehörde ZITiS in München offiziell ein

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat heute zusammen mit der bayerischen Staatsministerin Ilse Aigner die neugeschaffene Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) in München besucht. Die bereits 2016 geplante Behörde wurde mit Erlass des Bundesministers des Innern vom 6. April 2017 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern eingerichtet. Der Ministerbesuch war eigentlich für Ende August geplant. Er wurde nun nachgeholt und kann als offizielle Einweihung angesehen werden.

Aufgabe der ZITiS ist es, diversen Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben, insbesondere Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz sowie Bundespolizei bei deren Arbeit in den Bereichen digitale Forensik, Telekommunikationsüberwachung, Entschlüsselung und Big-Data-Analysen zu unterstützen und zu beraten. Damit ist die ZITiS eine Art Dienstleister für die in diesen Bereichen häufig unterbesetzten und überforderten Bundesbehörden. Selbst ermitteln soll sie nicht.

Die bayerische Staatsministerin Ilse Aigner (CSU), Bundesinnenminister Thomas de Maizière und ZITiS-Leiter Wilfried Karl (Bild: BMI)

“Die zunehmende Nutzung neuer Kommunikationsformen durch Straftäter sowie die zunehmend verfügbaren Möglichkeiten der Verschlüsselung” bezeichnete der Minister bei seinem Besuch in München als große Herausforderungen.

“Damit die Sicherheitsbehörden Gefahren erfolgreich abwehren und Straftaten umfassend aufklären können, dürfen diese Entwicklungen nicht zu dazu führen, dass die hierfür bestehenden Befugnisse der Behörden leer laufen”, so de Maizière weiter. ZITIS sei hier die richtige Antwort, da damit die Entwicklung von technischen Werkzeugen im Kampf gegen Kriminalität für alle Sicherheitsbehörden an einer Stelle vorangetrieben werden könne.

“Jetzt geht es darum, den weiteren Aufbau von ZITIS mit aller Kraft zu bewältigen”, so der der Minister. Kraft braucht vor allem der Leiter der Stelle, Wilfried Karl: Denn wie der Bayerische Rundfunk berichtet sind von den zunächst 120 Planstellen derzeit erst 17 besetzt. Der Sender führt das auf die im Vergleich zur Wirtschaft niedrige Bezahlung zurück. Der ZITiS stehen im Haushalt 2017 laut Bundesinnenministerium 10 Millionen Euro zur Verfügung. Bei Vollbesetzung würde das einem Durchschnittsgehalt von 83.333 Euro pro Person entsprechen, wenn der Betrag lediglich für die Entlohnung der Mitarbeiter aufgewendet würde.

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Da davon aber noch zahlreiche Kosten für die Diensträume, die Ausrüstung und den Unterhalt der Stelle an sich abgehen, dürften die gesuchten Mitarbeiter deutlich weniger erhalten. Derzeit werden noch Forschungsleiter für Telekommunikationsüberwachung, Kryptoanalyse und Reverse Engineering, Digitale Forensik und Big Data gesucht – also alle vier Tätigkeitsbereiche der ZITiS. Da die Leiter der einzelnen Bereiche sich dann wahrscheinlich ihre Teams zusammenstellen werden, deutet alles darauf hin, dass es noch eine Weile dauern wird, bis der Betrieb richtig läuft.

Das dürften nicht alle bedauern. Sowohl Politiker der Opposition als auch die Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff (CDU) haben die neue Stelle bereits kritisiert. Letztere bemängelte erst kürzlich, dass sie entgegen früheren Zusagen nicht in die Arbeit einbezogen beziehungsweise nicht über die Arbeit der ZITiS informiert wurde. Oppositionspolitiker kritisierten, dass Verschlüsselung geknackt werden soll und die Aufgaben der Stelle nicht klar genug umrissen sind, beziehungsweise das die Funktion der ZITiS als eine Art Drehscheibe für die Arbeit unterschiedlicher Behörden – insbesondere Polizei und Geheimdienst – gegen die eigentlich vorgesehen Trennung deren Arbeit verstoße.

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Das Bundesinnenministerium hält dagegen, dass die ZITiS lediglich “Expertise in allen technischen Fragestellungen mit Cyberbezug abdecken und Sicherheitsbehörden entsprechend unterstützen” werde. ZITiS sei “eine reine Forschungs- und Entwicklungsbehörde, die Methoden und Werkzeuge erforscht und entwickelt.” Darüber hinaus bestehe die Notwendigkeit, technische Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu untersuchen, neue Trends und Entwicklungen zu erkennen sowie vorausschauend Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Rechtlich würden keine neuen Befugnisse geschaffen. Auch würden keine Befugnisse der Sicherheitsbehörden zu ZITiS übertragen.

Redaktion

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