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Druckerhersteller wegen geplanter Obsoleszenz verklagt

Die französische Organisation “Halte à l’Obsolescence Programmée” (HOP), zu Deutsch “Stopp der geplanten Obsoleszenz”, hat Druckerhersteller generell wegen Betrugs verklagt. Die beim Oberstaatsanwalt des “Tribunal de Grande Instance” in Nanterre – einer einem deutschen Landgericht vergleichbaren Instanz – eingereichte Klageschrift richtet sich aber in erster Linie gegen Epson.

Die Klage von HOP richtet sich in erster Linie gegen Epson, andere führende Druckerhersteller werden damit aber ebenso angegriffen (Bild: Epson)

Die Aktivisten begründen das mit den dünnen personellen und finanziellen Ressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen. Ihre Untersuchungen hätten sich daher auf diesen Hersteller konzentriert. Sie betonen jedoch, dass die diesem Hersteller vorgeworfenen, nach Auffassung von HOP illegalen Praktiken, offenbar auch bei Canon, HP und Brother, den drei anderen, wesentlichen Anbietern in Frankreich, festzustellen seien. Alle vier Hersteller würden falsche Angaben über die Lebenszeit von Patronen und Kartuschen machen sowie unter Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht die Benutzung kompatibler Verbrauchsmaterialen verhindern oder zumindest über Gebühr erschweren.

Ausgangspunkt des Berichts von HOP (PDF) sind
“Tausende Beschwerden von unzufriedenen Kunden” auf Verbraucherwebseiten sowie gegenüber Verbraucherschutzorganisationen wie HOP, die stark vermuten ließen, dass strafrechtlich relevante Machenschaften vorliegen, die den Tatbestand der geplanten Obsoleszenz und/oder /ou des Betrugs erfüllen”, erklärt die Organisation in ihrer Klageschrift. Kritisiert werden unter anderem die aus Sicht der Organisation überhöhten Preise für Tintenpatronen, deren Verkauf wesentlich profitabler sei als der Vertrieb der Geräte.

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Außerdem wird den Herstellern vorgeworfen, falsche Angaben über die Lebensdauer der Patronen zu machen und legale Anbieter kompatibler und wesentlich günstigerer Verbrauchsmaterialien (wohlgemerkt nicht gefälschter Verbrauchsmaterialien) wettbewerbswidrig auszubremsen. Die Klage basiert auf zwei Artikeln (L441-1 und L441-2) des Juli 2017 neu gefassten “Code de la consommation“, dem französischen Verbraucherschutzrecht. Noch bleibt allerdings abzuwarten, ob sie zugelassen wird.

Wettbewerbswidrige Produktmodifikationen

Die HOP unterstellt den Herstellern auch, dass die regelmäßige Markteinführung immer wieder neuer Patronen keine technischen Gründe habe, sondern lediglich den Wettbewerb unterbinden soll. Näher untersucht haben sie das am Beispiel von Epson. Der Hersteller versieht seine Patronen mit einem Mikrochip. Offiziell ist der für die Bestimmung der Reichweite erforderlich. Tatsächlich werde er aber auch verwendet um zu erreichen, dass Druckgeräte lediglich originale Epson-Patronen akzeptieren.

In dem konkret untersuchten Fall kosten die rund dreimal so viel wie Patronen eines Anbieters legaler, kompatibler Verbrauchsmaterialien. Die regelmäßige Aktualisierung dieses Chips bringe keinerlei Verbesserungen für den Verbraucher, sondern sei lediglich ein Kniff, um der legalen Konkurrenz eins auszuwischen, die wieder einig Monate benötige, um ihr Angebot auf den neuesten Stand zu bringen.

HOP erwähnt auch noch einmal die Aktualisierung der Firmware, die im vergangenen Jahr bei HP-Kunden für Unmut gesorgt hatte. Mit der Begründung, man wolle Nutzer vor qualitativ minderwertigen Druckerpatronen schützen und zugleich verhindern, dass Nutzer unabsichtlich gefälschte Druckerpatronen verwenden, hatte das Unternehmen damals Mitte September auf einigen Modellen die Patronen anderer Hersteller ausgesperrt. Der Schritt kam für die Nutzer völlig überraschend.

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Auf Druck der Verbraucher und diverser Verbraucherschutzorganisationen musste HP kurz darauf einen Rückzieher machen und ließ dann kurz darauf über ein optionales Firmware-Update fremde Patronen wieder zu. Berichte vor einigen Tagen, HP habe mit dem aktuellen Firmware-Update kompatible Patronen wieder gesperrt, erwiesen sich als inzwischen als Zeitungsente.

Manipulation der Füllanzeige

Espon wird in dem HOP-Dokument zudem ausführlich vorgeworfen, die Anzeige des verbleibenden Tintenbestandes böswillig zu manipulieren. Der Vorwurf ist grundsätzlich nicht neu und wurde auch schon gegenüber anderen Herstellern erhoben. Die haben ihn in der Regel damit zurückgewiesen, dass es aus technischen Gründen nicht ratsam sei, die Patronen vollkommen zu entleeren. Es könne zum Beispiel zu Schäden am Druckgerät kommen, wenn nur noch ein kleiner Tintenrest verbleibt und eintrocknet.

Mit Abomodellen wie HP Instant Ink, das nicht auf der verbrauchten Tinte, sondern der Anzahl gedruckter Seiten basiert, versuchen Hersteller aus Firmen vertraute Konzepte auch bei Verbrauchern zu etablieren. Dabei wird pauschal abgerechnet. Tintenpatronen werden von kompatiblen Druckern automatisch nachbestellt und dann rechtzeitig geliefert. (Bild: HP)

In Deutschland hat ein Gericht zudem bereits entschieden, dass Druckerhersteller die Füllmenge nicht angeben müssen. Wichtiger ist die Reichweite. Dafür gibt es auch standardisierte Messverfahren. Und tatsächlich ist es den Herstellern in den vergangenen Jahren gelungen, durch verbesserte Zusammensetzung ihrer Tinten mit geringerer Tintenmenge eine gleichbleibende Reichweite zu erzielen. Dieser Punkt der Klage dürfte also wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Wettbewerbswidrige Patente

Eine weitere Strategie der Hersteller, ihre Einnahmen gegen unerwünschte Konkurrenz zu verteidigen ist es, sich Patente auf diverse Merkmale der Patronen oder Tonerkartuschen eintragen zu lassen. Dem hat in den USA im Mai der Oberste Gerichtshof einen Riegel vorgeschoben (PDF). Geklagt hatte dort die Firma Impression Products gegen Lexmark. Impression Products ist in den USA einer der letzten, sogenannten Re-Manufacturer. Dabei handelt es sich um Firmen, die leere Tonerkartuschen aufkaufen, wieder befüllen und erneut in Verkehr bringen.

Zur Wiederbefüllung vorgesehene Tonerkartuschen im Brother-Werk im slowakischen Krupina. (Bild: Brother/Armin Weiler)

Wie der Blog FOSS Patents ausführlich erklärt, ging es in dem Verfahren vor allem darum, wann sich das Patent erschöpft hat. Ähnlich wie beim jahrelangen Streit um Gebrauchtsoftware war also die zentrale Frage, ob eine vom Hersteller einmal in Verkehr gebrachte Ware – in dem Fall die Tonerkartusche – von den Käufern weiterverkauft werden darf.

Das Urteil des Supreme Court erlaubt dies ausdrücklich: Dem Patentinhaber Lexmark seien die ihm aus dem Patent zustehenden Vorteile bereits beim Erstverkauf zuteil geworden. Er habe keinen Anspruch darauf, anderen die Bearbeitung und den Weiterverkauf seines einmal in Verkehr gebrachten Produkts zu untersagen. IPWatchdog, ein anderer, auf Patentrechte spezialisierter Blog, hat anlässlich der Entscheidung insbesondere hervorgehoben, dass sich die Erschöpfung nicht nur auf die USA erstreckt, sondern international gilt.

Da die Entscheidung erst wenige Monate zurückliegt lässt sich aktuell noch nicht abschließend bewerten, wie sie sich auf den Markt in Europa auswirkt. Schon seit Jahren bemühen sich Hersteller allerdings, leere Tonerkartuschen selber zu erwerben oder durch Austauschprogramme wieder einzusammeln. Beworben wird das in der Regel mit Umweltgesichtspunkten.

Allerdings erstreckt sich das versprochen Recycling durch die Hersteller nahezu immer nur auf die Wiederverwertung des Materials, die Kartuschen werden dabei zerstört. Ausnahme ist die Firma Brother, die seit mittlerweile zehn Jahren in einem Werk in der Slowakei Tonerkartuschen inspiziert, wieder in gebrauchsfertigen Zustand versetzt und neu mit Toner befüllt.

Recycling von Tonerkartuschen

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Brother-Firmenschild in Krupina
Seit 2007 recycelt Brother in Krupina in der Slowakei Tonerkartuschen. Im Gegensatz zu anderen Herstellern arbeitet Brother sie allerdings nach Möglichkeit komplett auf und verkauft sie wieder (Bild: ITespresso).
Redaktion

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