Vor dem Amtsgericht Göttingen wird heute das Verfahren gegen einen 24 Jahre alten Mann eröffnet, der zahlreiche Online-Käufer betrogen haben soll. Die Ermittlungen gegen ihn wurden von der bei der Polizeidirektion Göttingen angesiedelten Spezialeinheit “Task Force Cybercrime/Digitale Spuren” geführt. Die bringt den Angeklagten einem Bericht des NDR zufolge mit insgesamt 29 Straftaten in Verbindung, darunter gewerbsmäßige Urkundenfälschung, gewerbsmäßiger Betrug, und das Verschaffen falscher amtlicher Ausweise.
Der Mann soll mit Hilfe eines gefälschten Personalausweises unter falschem Namen bei mehreren Banken Konten eröffnet haben. Auf diese ließ er dann Nutzer von Ebay, die sich für von ihm angebotene Grafikkarten interessierten, Geld überwiesen. Allerdings verfügte er weder über die angebotenen Grafikkarten noch hatte er die Absicht, die jemals auszuliefern. Zusätzlich zu den Fake-Angeboten bei Ebay soll der Angeklagte auch über einen eigenen Online-Shop. In dem ebenfalls gar nicht vorhandene Ware angeboten wurde, Verbraucher betrogen haben.
Derartige Fake-Shops sind nicht nur bei Ebay ein Problem. Im vergangenen Jahr wurde durch Medienberichte deutlich, dass auch im Amazon Marketplace Betrüger verstärkt ihr Unwesen treiben. Damals warnte das Landeskriminalamt Niedersachsen, das sich schon länger mit derartigen Fällen beschäftigt, dass die Betrüger die vorhandenen Sicherheitsmechanismen bei Amazon umgehen. Sie fordern dazu Interessenten einfach auf, die Bezahlung nicht über das Amazon-Konto abzuwickeln, sondern den Kaufpreis per Vorkasse direkt zu entrichten, etwa per Zahlung mittels Paypal, Western Union oder PaysafeCard.
Ziel dieses Ratgebers ist es, SAP-Nutzern, die sich mit SAP S/4HANA auseinandersetzen, Denkanstöße zu liefern, wie sie Projektrisiken bei der Planung Ihres SAP S/4HANA-Projektes vermeiden können.
Nach der Zahlung stornieren die Betrüger dann allerdings die Bestellung bei Amazon. Damit ist nicht nur das Geld weg, sondern werden dem Opfer auch alle Möglichkeiten genommen, über Amazon gegen den Betrüger vorzugehen. Der Verkäuferschutz von Amazon greift lediglich, wenn über die Amazon-Webseite bezahlt wurde.
Das Problem der Fake-Shops im E-Commerce
Vor rund einem Jahr hat zudem die Verbraucherzentrale Niedersachsen vor der Zunahme von Fake-Shops gewarnt und Tipps gegeben, wie sich Verbraucher schützen können.
Zur Vorsicht mahnen sollten ein mangelhaftes oder gestohlenes Impressum, fehlende oder mangelhafte AGB – insbesondere in Bezug auf Kontaktmöglichketen – sowie besonders günstige Preise. Außerdem tragen die Betreiber der gefälschten Shops zudem oft durch besonders aggressive Hinweise auf die begrenzte Verfügbarkeit der vermeintlichen Schnäppchen dazu bei, dass Nutzer auf ungewöhnliche Forderungen in Bezug auf den Bezahlvorgang eingehen.
Zahlreiche Informationsmaterialien sollen Verbrauchern helfen, gefälschte Online-Shops zu erkennen, bevor es zu spät ist. Dazu gehört auch eine als PDF-Datei zum Download angebotene Checkliste. Außerdem erklären die Verbraucherschützer auf ihrer Website an zwei echten Beispielen, woran Fake-Shops erkannt werden können. Eines der Beispiele ist ein günstiger Online-Versandhändler von Medikamenten, der andere ein vermeintlicher Anbieter von günstiger Markensportbekleidung.
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