Categories: E-CommerceMarketing

EU-Kommission: Amazon muss 250 Millionen Steuerbeihilfen zurückzahlen

Die Europäische Kommission hat ihre seit drei Jahren andauernde Untersuchung der Amazon von Luxemburg gewährten Steuervergünstigungen abgeschlossen. Sie ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vergünstigungen gegen die EU-Beihilfevorschriften verstießen. Dadurch habe Amazon rund 250 Millionen Euro weniger Steuern bezahlt als der US-Konzern dies bei Gleichbehandlung mit anderen Unternehmen hätte tun müssen. Die unzulässigen Beihilfen muss Luxemburg von dem Unternehmen nun zurückfordern.

“Luxemburg hat Amazon unzulässige Steuervergünstigungen gewährt. Dadurch wurden fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert. Mit anderen Worten zahlte Amazon nur ein Viertel der Steuern, die andere, lokale Unternehmen entrichten mussten, obwohl sie den gleichen nationalen Steuerregeln unterlagen”, erklärt die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager dazu in einer Pressemitteilung. Eine derartige Begünstigung sei nach den EU-Beihilfevorschriften verboten. Ihnen zufolge dürfen Mitgliedstaaten multinationalen Konzernen keine selektiven Steuervergünstigungen gewähren, von denen andere Unternehmen nicht profitieren können.

Amazons Steuervermeidungssystem in Europa (Grafik: EU-Komission)

Gegenstand der Untersuchung der EU-Kommission war ein von Luxemburg 2003 ausgestellter und 2011 verlängerter Steuervorbescheid. Der ermöglichte es Amazon, den größten Teil seiner Gewinne von einem Unternehmen des Amazon-Konzerns, das der Luxemburger Steuer unterliegt (Amazon EU), auf ein Unternehmen zu verlagern, bei dem das nicht der Fall ist (Amazon Europe Holding Technologies).

Der Steuervorbescheid sah dazu vor, dass Amazon EU an die Amazon Europe Holding Technologien eine Lizenzgebühr zahlt, wodurch sich der zu versteuernde Gewinn von Amazon EU wesentlich verringerte. Diese Lizenzgebühren wurden laut EU-Kommission künstlich aufgebläht und wichen deutlich von der wirtschaftlichen Realität ab: Die Zahlungen beliefen sich im Durchschnitt auf mehr als 90 Prozent der Betriebsgewinne der Betriebsgesellschaft. Sie lagen zudem um 50 Prozent über dem Betrag, den die Holdinggesellschaft im Rahmen der Kostenteilungsvereinbarung an Amazon USA zahlen musste.

Ausgewähltes Whitepaper

CAD-Daten optimal verwalten: ECM-Lösungen vereinfachen Planmanagement

Wie ECM-Systeme CAD-Prozesse verbessern können, was eine gute ECM-Lösung beim Planmanagement auszeichnet und warum sich nscale CAD als spezialisierte Lösung für das Planmanagement anbietet, erklärt dieses Whitepaper.

Die kritisierte und jetzt sanktionierte Struktur verwendete Amazon von Mai 2006 bis Juni 2014. Im Juni 2014 änderte Amazon seine Geschäftsstruktur in Europa. Die neue Struktur war nicht Gegenstand der aktuellen Beihilfenuntersuchung der Kommission. Durch Beihilfenkontrolle will die EU gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Unternehmen gegenüber anderen nicht steuerlich begünstigen. Dabei wird auch darauf geachtet, dass bei Zahlungen zwischen zwei Unternehmen eines Konzerns der sogenannte Fremdvergleichsgrundsatz erfüllt ist. Das heißt, dass die dabei angesetzten Konditionen den normalen Geschäftsbedingungen zwischen unabhängigen Unternehmen entsprechen müssen.

Redaktion

Recent Posts

Mehr Datenschutz in der Montage

Assistenzsysteme unterstützen Monteure bei der Arbeit. Zu oft zahlt man jedoch mit den eigenen Daten…

23 Stunden ago

Cyber Resilience Act: Countdown läuft

Hersteller werden stärker in die Pflicht genommen, den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte in den Blick…

1 Tag ago

KI auf dem Prüfstand

LLMs besitzen einerseits innovative neue Fähigkeiten, stellen Unternehmen allerdings auch vor diverse Herausforderungen: ob EU…

2 Tagen ago

Rechenzentren: Deutschland verliert Anschluss

Server-Ausbau in den USA und China macht große Fortschritte, deutscher Weltmarktanteil sinkt. Lichtblicke in Frankfurt…

2 Tagen ago

KI steigert Nachfrage nach hybriden Workplace-Umgebungen

Der Markt für Workplace Services gerät in Bewegung. Das bestmögliche digitale Nutzererlebnis gilt als Schlüssel…

2 Tagen ago

Hagebau erreicht E-Mail-Sicherheit mit der NoSpamProxy Cloud

Schutz für 10.000 Postfächer über rund 200 Domains: Private-Stack-Variante kombiniert Vorteile einer Cloud-Lösung mit Sicherheit…

3 Tagen ago