Die EU-Kommission hat beim Gerichtshof der Europäischen Union eine Klage gegen Irland eingereicht. Sie will damit ihre Forderung durchsetzen, dass Irland von Apple Steuervergünstigungen in Höhe von 13 Milliarden Dollar zurückfordert. Das Land weigert sich seit über einem Jahr, das Geld einzutreiben und hat noch nicht einmal die Höhe der Rückforderung berechnet.
Die EU-Kommission hatte am 30. August 2016 festgestellt, dass Apple in Irland gewährte Steuervorteile als unrechtmäßige staatliche Beihilfen einzustufen sind. Sie begründete das damit, dass Apple wesentlich weniger Steuern bezahlen musste als andere Unternehmen. Dadurch habe das US-Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil erhalten. Ähnlich argumentiert die EU-Kommission auch in einem diese Woche gefassten Beschluss zu Steuerbeihilfen für Amazon in Luxemburg. Dabei geht es allerdings “nur” um 250 Millionen Euro.
Mit der in den EU-Beihilfevorschriften vorgesehenen Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfen soll die durch sie geschaffene Wettbewerbsverfälschung beseitigt werden. Es handelt sich dabei nicht um eine Strafe oder ein Bußgeld.
“Irland muss bis zu 13 Milliarden Euro an unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen von Apple zurückfordern. Mehr als ein Jahr nach Annahme dieses Kommissionsbeschlusses hat Irland die Mittel nicht einmal teilweise zurückgefordert”, kritisiert Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in einer Pressemitteilung. Sie räumt ein, dass Rückforderungen unter Umständen komplex sein können, betont jedoch: “Die Mitgliedstaaten müssen aber ausreichende Fortschritte in Richtung auf die Wiederherstellung des Wettbewerbs erzielen. Deshalb haben wir heute beschlossen, Irland wegen Nichtumsetzung unseres Beschlusses an den Gerichtshof zu verweisen.”
Eigentlich hätte Irland den Beschluss der EU bis 3. Januar 2017 umsetzen müssen. Aktuell ist aber noch nicht einmal die Berechnung der genauen Höhe des unrechtmäßigen Steuervorteils abgeschlossen. Diese Aufgabe will Irland frühestens im März 2018 abschließen. Das Land hatte daher vor dem Gerichtshof der Europäischen Union bereits Rechtsmittel gegen den Rückzahlungsbeschluss eingelegt. Die EU-Kommission betont nun noch einmal, dass die keine aufschiebende Wirkung haben. Es sei lediglich möglich, den Betrag bis zum Abschluss des EU-Gerichtsverfahrens auf einem Treuhandkonto zu deponieren.
[mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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