Ombudsstelle für Crowdworking-Plattformen in Deutschland eingerichtet

Personengruppe (Bild: Shutterstock)

Auf deren Einrichtung haben sich der Deutsche Crowdsourcing Verband, die IG Metall und acht Crowdworking-Plattformen verständigt. Die Stelle soll die Einhaltung einer bereist 2015 initiierten freiwilligen Selbstverpflichtung der beteiligten Plattformen überwachen. Den Vorsitz übernimmt eine deutsche Arbeitsrichterin.

Acht wichtige Crowdworking-Plattformen, der Deutsche Crowdsourcing Verband und die IG Metall haben sich auf die Einrichtung einer Ombudsstelle für Crowdworking verständigt. Die Stelle kann bei Problemen über ein von der Gewerkschaft gehostetes Online-Formular angerufen werden. Sie versteht sich als Vermittler zwischen Plattformen und Crowdworkern und will bei der Suche nach einvernehmlichen und fairen Lösungen helfen. Den neutralen Vorsitz hat Dr. Silke Kohlschitter, Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt am Main übernommen.

Die Ombudsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Crowdworkern, Auftraggebern und Plattformen, sofern letztere den 2015 von der Plattform Testbirds initiierten “Code of Conduct” unterzeichnet haben. Neben Testbirds sind das in Deutschland die Plattformen AppJobber, Clickworker, content.de, Crowd Guru, Shopscout und Streetspotr. Außerdem gehört die in Großbritannien ansässige Plattform Bugfinders zu den Unterzeichnern.

Die Ombudsstelle soll auch überwachen, dass diese freiwillige Selbstverpflichtung eingehalten wird. Sie ist den Beteiligten zufolge weltweit die einzige Vereinbarung dieser Art. Sie sei ein wesentlicher Grundpfeiler dafür, die in Deutschland inzwischen üblichen Standards im Umgang mit Crowdworkern festzuschreiben und so einen wachstumsfähigen Markt zu schaffen.

Die Ombudsstelle ist paritätisch besetzt und arbeitet ehrenamtlich. Ihr gehören auf der einen Seite Vertreter des Deutsche Crowdsourcing Verbands sowie der Plattformen Testbirds beziehungsweise content.de an. Auf der anderen Seite sitzen Vertreter der IG Metall und Crowdworker. Die Ombudsstelle behandelt die ihr vorgelegten Vorgänge vertraulich. Sie wird einmal im Jahr einen Tätigkeitsbericht veröffentlichen.

In Problemfällen können sich Crowdworker über ein Online-Formular an die Ombudsstelle wenden. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass zuvor versucht wurde, die Angelegenheit mit der Plattform einvernehmlich zu klären. Thematisch reicht die Palette der möglichen Beschwerden von Fragen der Bezahlung bis zu Arbeitsabläufen auf der Plattform.