Kartellbeschwerde gegen Amazon
Es soll seine marktbeherrschende Stellung zum Nachteil seiner Lieferanten einsetzen. Die französische Regierung fordert eine Geldstrafe von 10 Millionen Euro. Ähnliche Vorwürfe erheben auch Großhändler in Deutschland gegen Amazon.
Die französische Regierung wirft Amazon Verstöße gegen das Kartellrecht vor. Wie die Agentur Reuters unter Berufung auf französische Medien berichtet, soll der Online-Händler seine marktbeherrschende Stellung gegen einige seiner Lieferanten einsetzen. Das gehe aus einer Klage hervor, die die Regierung beim Tribunal de Commerce in der Hauptstadt Paris eingereicht hat. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums hat die Klage grundsätzlich bestätigt, aber keine Details gennant. Amazon weigerte sich, zu laufenden Rechtstreitigkeiten Stellung zu nehmen. Was allerdinsg immerhin ebenfalls bestätigt, dass eine Klage anhängig ist.
Die französische Kartellbehörde Direction Générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes (DGCCRF) ermittelt demnach bereits seit zwei Jahren gegen Amazon. Zudem forderedas Wirtschaftsministerium eine Geldstrafe in Höhe von 10 Millionen Euro. Das wäre angesichts eines Quartalsgewinns von rund 252 Millionen Dollar auch für ein Unternehmen in der Größenordnung von Amazon eine spürbare Sanktion.
Loic Tanguy von der DGCCRF sagte gegenüber der Zeitung Le Parisien, Amazon zwinge seinen Händlern unfaire Vertragsbedingungen auf. Das Unternehmen behalte sich beispielsweise das Recht vor, Verträge einseitig zu ändern oder zu beenden. In Frankreich nutzten mehr als 10.000 Unternehmen Amazons Handelsplattform Marketplace.
Vorwürfe deutscher Großhändler
Anfang Dezember hatte die Fachhandelszeitschrift CRN von umfangreichen Vorwürfen von Distributoren gegen Amazon berichtet. “Amazon spielt seine Marktmacht gegenüber Lieferanten gnadenlos aus”, sagte ein Distributor, der eigenen Angaben seit fast einem Jahr auf den Ausgleich von unbezahlten Rechnungen in Millionenhöhe wartet. Auch andere Distributoren haben sich dem CRN-Bericht zufolge über ungerechtfertigte Kürzungen beschwert.
In Einzelfällen soll Amazon behaupten, es habe Lieferungen ganz oder teilweise nicht erhalten, obwohl detaillierte Ablieferungsnachweise vorliegen. Amazon behalte sich zudem das Recht vor, die Vollständigkeit einer Lieferung erst nach Übernahme der Waren zu prüfen und Fehlmengen erst dann zu beanstanden. In einem Fall, in dem mehrere Hundert Smartphones bei einer Lieferung fehlten, habe Amazon nachdem der Lieferant die Sperrung der betroffenen IMEI-Nummern ankündigt habe, eine Anzeige des Verlusts bei der Polizei untersagt. CRN weist darauf hin, dass nach den Recherchen des Blattes derartige Beschwerden in Deutschland häufiger aufträten als in anderen EU-Ländern.
Für Aufsehen hatte hierzulande Anfang Dezember die Ankündigung des deutschen Herstellers Birkenstock gesorgt, seine Produkte nicht mehr über Amazon zu vertreiben. Als Grund nannte das Unternehmen jedoch nicht den Missbrauch von Amazons Marktmacht. Ihm unternimmt Amazon zu wenig gegen über seine Plattform verkaufte Produktfälschungen. Von denen will sich Birkenstock durch den kompletten Rückzug nun distanzieren.