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2018 bringt DSGVO, Echtzeitüberweisung und europaweites Streaming

Das neue Jahr bringt auch neue Regelungen und Vorschriften mit sich. In vielen Fällen können vor allem die Verbraucher davon profitieren, wie der Bitkom informiert. So werden beispielsweise Überweisungen deutlich schneller.

Im kommenden Jahr wird der große Durchbruch der “SEPA-Instant Payments” erwartet. Damit können Kontoüberweisungen in Echtzeit abgewickelt werden. In der Euro-Zone Empfänger Zahlungen innerhalb von zehn Sekunden gutgeschrieben auch an Sonn- und Feiertagen. Der Dienst wird von einigen Banken seit dem 21 .November 2017 angeboten.

Die Experten des Bitkom gehen davon aus, dass Echtzeitzahlungen sowohl von Privatperson zu Privatperson als auch im E-Commerce möglich sind. Ebenso werden Bankkunden an Ladenkassen in Echtzeit zahlen können, etwa per Smartphone-App im Supermarkt. Instant Payments sollen ein Zahlverfahren ermöglichen, das an allen Bezahlpunkten einsetzbar ist und direkt mit dem jeweiligen Girokonto in Verbindung steht.

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Wie ECM-Systeme CAD-Prozesse verbessern können, was eine gute ECM-Lösung beim Planmanagement auszeichnet und warum sich nscale CAD als spezialisierte Lösung für das Planmanagement anbietet, erklärt dieses Whitepaper.

Bleiben wir beim Shoppen: Ab kommendem Jahr entfallen europaweit die Gebühren beim Bezahlen mit Kreditkarte. Händler dürfen somit in vielen Fällen keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr berechnen. Für Bargeldabhebungen im Ausland können Banken weiterhin Entgelte verlangen.

Beschwerden über Inhalte in sozialen Netzen

Mit dem 1. Januar 2018 werden alle Pflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (kurz: NetzDG) wirksam. Damit soll es vor allem rechtswidrige Inhalte schwer gemacht werden. Plattformen wie Facebook, Twitter oder Youtube müssen es Nutzern ab diesem Datum ermöglichen, sich über verbotene Inhalte beschweren zu können. Nutzer müssen die Möglichkeit bekommen, sich direkt bei den jeweiligen sozialen Netzwerken über Inhalte beschweren zu können.

Die betreffenden Inhalte müssen dann vom Betreiber des Netzwerks überprüft und gelöscht werden, sofern ein Verstoß gegen Gesetze festgestellt wird. Das NetzDG nennt hier Beleidigungen, aber auch verbotene Symbole wie ein Hakenkreuze oder das Leugnen des Holocaust.

Datenschutzgrundverordnung

Mit dem 25. Mai 2018 läuft die Übergangsregelung für die neue Datenschutzgrundverordnung aus. Ab diesem Datum greift EU-weit diese Reglung, die seit Monaten IT-Anwender beschäftigt. Vor allem die Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten werden mit dieser Bestimmung neu regelt.

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Ceyoniq beleutet in diesem Whitepaper anhand von sechs Thesen die wichtigsten Aspekte zum Thema und gibt Tipps für eine erfolgreiche Migrationsstrategie.

Diese Verordnung stärkt unter anderem auch Verbraucherrechte. Nutzer können von Unternehmen dann verlangen, über ihre personenbezogenen Daten informiert zu werden, diese zu berichtigen und zu löschen. Weitere Pflicht für Unternehmen ist, dass Anwender bestimmen können, dass Daten zur eigenen von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter (oder an sie selbst) übertragen werden. Dies muss in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erfolgen. Neu ist auch, dass Verbraucher jetzt umfangreiche Informations-, Auskunfts- und Widerspruchsrechte haben, wenn Anbieter von ihnen Nutzerprofile erstellen oder automatisierte Entscheidungen zu ihren Nutzerdaten treffen.

Für Unternehmen reicht es dabei nicht einfach einen Schalter umzulegen. Unternehmen müssen vielmehr die gesamte Unternehmensstruktur umstellen und ein übergreifendes Datenschutzmanagement installieren, das kontinuierlich den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Bei Zuwiderhandlung drohen Unternehmen empfindliche Strafen mit bis zu 20 Millionen Euro, oder bis zu vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes. Die Verantwortung trägt dabei der jeweils im Unternehmen verantwortlich.

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Erfolgreiches Netz-Design kann die Produktivität deutlich verbessern und neue Chancen für die digitale Geschäftsentwicklung eröffnen. Ein unzureichend dimensioniertes WAN hemmt dagegen das produktive Arbeiten und führt zu Frustration bei Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden. In diesem Whitepaper erfahren Sie, worauf es zu achten gilt.

Kommen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen personenbezogene Daten abhanden muss dieser Verlust innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden und die betroffenen Personen müssen ebenfalls unverzüglich von dem Datenabfluss informiert werden.

Tipp: Weitere Beiträge und Lösungen zum Thema EU-DSGVO/GDPR finden Sie in unserer großen Übersicht.

DVB-T2 in weiteren Regionen

Bereits seit diesem Jahr empfangen viele Nutzer in großen Städten und Ballungsgebieten digitales Antennenfernsehen über den neuen Standard DVB-T2. Im kommenden Jahr wird der Empfang schrittweise in zusätzlichen Regionen erweitert. Ab dem Frühjahr 2018 startet DVB-T2 in den Regionen um Erfurt, Osnabrück, Kaiserslautern und im mittleren Hessen. Ab Herbst 2018 bekommen die Regionen um Chemnitz, Gera, Trier und Ulm den neuen Antennenstandard. Wer auch nach der Umstellung das TV-Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das DVB-T2 unterstützt. Viele Flachbildfernseher, die vor 2015 hergestellt wurden, können das neue TV-Signal nicht direkt verarbeiten. Notwendig ist dann, einen zusätzlichen DVB-T2-Receiver anzuschaffen.

Streaming

Wer in Deutschland kostenpflichtige Streamingdienste für etwa Musik, Videos oder auch Fernsehangebote abonniert hat, konnte diese bislang nur innerhalb Deutschlands abrufen. Das ändert sich ab April 2018. Dann kann jeder Nutzer seinen abonnierten Online-Dienst ohne Zusatzgebühren für einen beschränkten Zeitraum auch im EU-Ausland nutzen – beispielsweise im Urlaub oder während eines Auslandssemesters. Bezahldienste sind dann verpflichtet, dies möglich zu machen. Für kostenlose Online-Angebote besteht dazu keine Pflicht.

Tipp: Sind Sie ein CeBIT-Kenner? Testen Sie Ihr Wissen über die wichtigste IT-Messe der Welt mit dem Quiz auf silicon.de.

Redaktion

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