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Recht auf Vergessen: Google löscht lediglich 43 Prozent aller Anfragen

Google hat seinen Transparenzbericht zu den Löschanfragen nach dem in der EU geltenden Recht auf Vergessenwerden aktualisiert. In den vergangenen drei Jahren erhielt das Unternehmen von EU-Bürgern 654.808 Anfragen zur Löschung von 2,436 Millionen Links aus seinem Suchindex. 57 Prozent der angefragten Links erfüllten nach Ansicht von Google nicht die notwendigen Kriterien – gelöscht wurden also nur 43 Prozent der Links, durch die Nutzer ihre Rechte verletzt sahen.

In den meisten Fällen (24 Prozent) ging es um berufliche Informationen, die das Internet mithilfe von Google “vergessen” sollte. Selbst erstellte Inhalte hatten einen Anteil von 10 Prozent. 8 Prozent der URLs verwiesen auf Informationen über Verbrechen. Weitere 7 Prozent ordnet Google in die Kategorie “berufliches Fehlverhalten” ein. Google weist auch darauf hin, dass bei 16 Prozent der zu löschenden URLs die Namen der Antragsteller nicht in den fraglichen Inhalten zu finden waren. Bei 24,7 Prozent der Anfragen fehlten weitere für die Löschung notwendige Informationen.

Nutzer, die sich auf ihr Recht auf Vergessenwerden berufen, haben bisher die Löschung von mehr als 2,4 Millionen URLs aus Googles Suchindex beantragt (Bild: Google).

Wenn es um die Löschung persönlicher Informationen ging, bezogen sich 19 Prozent der Anfragen auf Webverzeichnisse und nur 12 Prozent auf Social-Media-Angebote wie Facebook, Instagram, Youtube oder Twitter. Informationen mit rechtlichem Hintergrund fanden sich indes in 18 Prozent der Fälle in Nachrichtenartikel und bei 3 Prozent der Anfragen auf staatlichen Websites.

In einer Studie mit dem Titel “Drei Jahre Recht auf Vergessenwerden” ermittelte Google zudem, dass eine sehr geringe Zahl von Antragstellern für eine ungewöhnliche hohe Zahl von Löschanfragen verantwortlich ist. Die 1000 Antragsteller mit den meisten Anfragen entsprechen nur 0,25 Prozent aller Antragsteller. Von ihnen kamen jedoch 14,5 Prozent aller Löschanfragen und 20,8 Prozent aller gelöschten URLs.

Bei den meisten Top-Antragstellern soll es sich um Anwaltskanzleien und Kanzleien für Reputationsmanagement handeln. Knapp die Hälfte dieser “professionellen” Antragsteller hat laut Google ihren Sitz in Deutschland, Frankreich oder Großbritannien.

Hierzulande erhielt Google zwischen Mai 2014 und Februar 2018 insgesamt 109.514 Ersuchen zur Löschung von Inhalten, die sich auf 414.169 URLs bezogen. Beim Anteil der gelöschten URLs liegt Deutschland mit 47,8 Prozent über dem weltweiten Durchschnitt.

Google nennt in seinem Transparenzbericht auch Beispiele für gelöschte URLs. So sollte es vier URLs aus den Google-Suchergebnissen entfernen, die auf Akten eines Gerichtsverfahrens verwiesen. Die Privatperson sei dort als Opfer sexuellen Missbrauchs und Menschenhandels gelistet. Außerdem sei die Person zu dem Zeitpunkt noch minderjährig gewesen. Nicht entfernt wurden indes Links zu wissenschaftlichen Beiträgen einer Person, die sich zwischenzeitlich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hatte und nicht mehr unter ihrer früheren Identität gefunden werden wollte. Laut Google sind die Artikel immer noch für das berufliche Leben und die Forschung des Wissenschaftlers relevant.

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Redaktion

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