EU plant Umsatzsteuer für Technologie-Konzerne
Besteuerung soll durch den Standort des Kunden und nicht die Niederlassung des Unternehmens erfolgen. Der Entwurf der EU wird als Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen an.
Die EU plant offenbar eine Steuer für Technikfirmen, die ihren Hauptsitz außerhalb Europas haben und in einem Mitgliedstaat Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Das kündigte der französische Finanzminister Bruno Le Maire in einem Interview mit der Sonntagszeitung Le Journal du Dimanche an. Demnach wird die EU schon in Kürze ihre Vorschläge vorlegen, die einen Steuersatz zwischen zwei und sechs Prozent vorsehen.
Erhoben wird die Steuer nicht auf den Gewinn, sondern auf den Umsatz. Darauf weist wiederum die Agentur Reuters hin, die sich auf einen früheren Entwurf aus Februar beruft. Darin sei von einer Steuer zwischen einem und fünf Prozent auf die kumulierten Bruttoumsätze die Rede. Zudem soll die Steuer anhand des Standorts des Kunden erhoben werden – der Standort der Unternehmens soll keine Rolle spielen.
Ziel der Steuer ist es, Maßnahmen zu vereiteln, mit denen multinationale Konzerne vollkommen legal Gewinne ins Ausland verlagern, um sie dort zu versteuern. Dabei nutzen sie in der Regel die niedrigeren Steuersätze sogenannter Steueroasen. Ein Tochterunternehmen beispielsweise auf den Bermudas kann einer Niederlassung in der EU erhebliche Rechnungen für die Nutzung von geistigem Eigentum des Mutterunternehmens ausstellen, die praktisch alle Gewinne auffressen. Als Folge sinkt das Steueraufkommen solcher Unternehmen in der EU auf eine Minimum – in Einzelfällen reduziert sich der Unternehmenssteuersatz von Firmen wie Amazon, Apple oder Google auf unter ein Prozent.
Eine “Umsatzsteuer” auf einzelne geschäftliche Transaktionen mit EU-Bürgern oder –Unternehmen würde diese Schlupflöcher schließen. Weder der Standort einer Niederlassung oder deren Kostenstruktur wären für die Erhebung der Steuer relevant.
In dem Interview bezeichnete der französische Finanzminister den EU-Vorschlag als “Ausgangspunkt” für weitere Maßnahmen beziehungsweise eine Steuerreform. “Ich bevorzuge einen Text, der sich sehr schnell umsetzen lässt, statt endloser Verhandlungen. Die Feinabstimmung erfolgt später”, sagte Le Maire.
Steuerzahlungen basierend auf den Umsätzen und Standorten von Kunden hätten auch den Steuerstreit zwischen Apple, Irland und der EU vermieden. Eine Sonderregelung der irischen Regierung – dort hat Apple sein europäisches Hauptquartier – bescherte dem iPhone-Hersteller in den vergangenen Jahren Steuersätze von weniger als einem Prozent. Die Europäische Kommission stuft die Absprachen jedoch als unerlaubte Subvention ein und forderte Irland auf, sie zurückzufordern. Als Folge soll Apple nun rund 13 Milliarden Dollar an den irischen Fiskus abführen, allerdings gegen dessen Willen.
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