Google, Apple und Amazon – EU will mehr Transparenz

Ein neue Direktive könnte die Rechte von kleineren Unternehmen, die die Services der Internet-Giganten nutzen, stärken. Wie Suchergebnisse gewichtet und gelistet werden würde damit reguliert werden.

Die Europäische Kommission bereitet eine neue Direktive vor, die auf die Geschäftspraktiken von Internet-Größen wie Google, Amazon oder Apple abzielen. Diese neue Regelwerk, das der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, soll diese Anbieter zu mehr Transparenz verpflichten, wie sie Suchergebnisse ranken und aus welchen Gründen Services aus den Angeboten gestrichen werden.

Dieser Entwurf soll im April dem Europa Rat und dem Europa Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden.

Damit sollen potentiell wettbewerbsfeindliche Praktiken von den Online-Plattform angegangen und kleineren Anbietern mehr Möglichkeiten geliefert werden, dass diese über die Plattformen Kunden zu erreichen.

Laut dem Entwurf der Direktive würden solche Online-Vermittler-Services eine Marktmacht gegenüber Unternehmensnutzern besitzen und diese würde diese Anbieter in die Lage versetzen, die Unternehmen zu schädigen. Ursprünglich, so heißt es in dem Reutersbericht, sollten Suchmaschinenbetreiber wie Google oder Bing von diesen Regelungen ausgenommen werden. Weil aber der Einfluss des Rankings von Suchergebnissen großen Einfluss auf die Umsätze von Werbetreibenden hat, werden auch die Suchmaschinen dem neuen Gesetz unterliegen.

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Künftig sollen solche im Eigeninteresse gewichteten Suchergebnisse nicht mehr möglich sein, weil Anbieter von Online-Shops und Shopping-Services wie Ebay, Amazon oder andere die wichtigsten Parameter, die der angezeigten Auswahl zugrunde liegen, offen legen müssen. Das gelte etwa für besondere Merkmale, die in Algorithmen eingebettet sind, oder auch aufgrund welcher Werte die Ergebnisse angepasst werden oder warum Angebote ganz gestrichen werden.

Allerdings werden die Unternehmen nicht gezwungen sein, die eigentlichen Algorithmen offen zulegen, sondern lediglich wie stark Merkmale wie Produkt-Qualität bei der Auflistung gewichtet werden.

Auch sollen solche Online-Plattformen mindestens 15 Tage im Vorfeld ankündigen, wenn Änderungen an den Bestimmungen und Bedingungen vorgenommen werden. Unternehmen, deren Services etwa in Apples App-Store nicht mehr angezeigt werden, sollen eine detaillierte Beschreibung der Gründe bekommen. Unternehmen, die wie Google eigene Shopping-Ergebnisse haben, müssen deutlich machen, in wie weit sie die eigenen Ergebnisse bevorzugt behandeln.

Die EU versucht zudem mit einer neuen Steuergesetzgebung Konzerne wie Amazon, Google oder Apple dazu zu bewegen, mehr Steuern in den Ländern abzuführen, in denen die Umsätze generiert werden. In einem anderen Verfahren wurde Google bereits zu einer Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro verurteilt, weil die eigenen Shopping-Ergebnisse gegenüber denen von Drittanbietern bevorzugt wurden.

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