Die US-Regierung darf sich nicht zugunsten Apples in den Streit um die Steuernachzahlung von rund 13 Milliarden Euro an Irland einmischen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit ein vorinstanzliches Urteil bestätigt.
Die EuGH-Urteilsbegründung wurde noch nicht veröffentlicht. Sie dürfte aber der Argumentation des vorinstanzlichen Gerichts folgen, das im Dezember das US-Ersuchen mit der Begründung ablehnte, die amerikanische Regierung habe kein direktes Interesse am Ausgang der Staatshilfe-Klage belegen können. Intervenieren wollten die Vereinigten Staaten, da sich der Ausgang des Verfahrens auf ihre eigene wirtschaftliche Situation auswirken könnte. Denn Steuerzahlungen in Irland führten dazu, dass Apple weniger Steuern in den USA zu entrichten habe.
Ein Vertreter des US-Justizministeriums äußerte sich gegenüber Bloomberg enttäuscht über die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Sein Land habe ein offensichtliches und direktes Interesse an der Behandlung von Apples Auslandsgewinnen, sagte er und verwies auf die aktuelle Steuergesetzgebung der USA. Schon Mitte 2017 hatte die Trump-Regierung erklärt, Apple im Steuerstreit mit der Europäischen Union helfen zu wollen – und angekündigt, den Steuersatz für multinationale Unternehmen drastisch zu verringern, wenn sie Auslandsgewinne zurückführen.
Noch bevor die Steuernachforderung und ihre Höhe öffentlich bekannt wurde, hatte das US-Finanzministerium in der Regierungszeit von Barack Obama Apple in Schutz genommen und die EU ungewöhnlich scharf angegriffen. Ein 25-seitiges Dokument fasste Gegenargumente zusammen und warf den Brüsseler Wettbewerbshütern vor, sich wie eine „supranationale Steuerbehörde“ aufzuführen.
Ermittlungen der EU-Kommission führten zum Ergebnis, dass Apple Briefkastenfirmen in Irland nutzte, um seine europaweit erwirtschafteten Gewinne in Irland zu einem ungewöhnlich niedrigen Steuersatz zu versteuern. Die EU-Entscheidung basierte auf den Beihilfevorschriften, die einen fairen Wettbewerb sichern sollen. Die Kommission ging davon aus, dass Irland Apple durch eine besondere Absprache illegale Staatshilfe zukommen ließ und es gegenüber anderen Unternehmen bevorzugte. Diese selektive steuerliche Behandlung habe es Apple im Jahr 2003 ermöglicht, auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsssteuersatz von nur 1 Prozent zu zahlen – und bis 2014 sei dieser Steuersatz weiter auf 0,005 Prozent zurückgegangen.
Während der Steuerstreit noch immer anhält und auch Irland weiter gegen die EU-Entscheidung vorgeht, scheint Apple inzwischen mit der Steuernachzahlung begonnen zu haben. Wie im letzten Monat vereinbart wurde, soll die Summe von 13 Milliarden Euro bis zum Herbst in einzelnen Tranchen auf ein Treuhandkonto fließen.
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