Die Höhe der Strafe ist unklar. Die Kommission ist befugt, Geldbußen von bis 10 Prozent des weltweiten Umsatzes zu verhängen. Im Fall von Google wären das bis zu 11 Milliarden Dollar. In der Vergangenheit orientierten sich die Strafe der EU allerdings weit unterhalb der 10-Prozent-Umsatzmarke.
Mit der erwarteten Entscheidung wäre das die zweite Verurteilung Googles durch die EU. Im Juni 2017 verurteilte die EU Google zu einer Strafe von 2,4 Milliarden Euro,weil es nach Ansicht der EU seine marktbeherrschende Stellung im Suchmarkt wettbewerbswidrig ausgenutzt hat, indem es eigene Angebote bevorzugte. Gegen das Urteil geht Google rechtlich vor.
Im April 2016 hatte die Kommission Google über die Beschwerdepunkte zu Android informiert. Darin stuft sie die Beschränkungen, die Google den Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, als Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften ein. Das Unternehmen soll auf diese Weise den Einsatz seiner Suche als Standardsuche auf allen Android-Geräten sicherstellen und konkurrierenden Suchmaschinen den Marktzugang versperren.
Letztes Jahr hatte die EU die internen Untersuchungen dazu abgeschlossen. Anschließend sollten die Ergebnisse von einem Expertengremium untersucht werden, um sich eine zweite Meinung zu den Ergebnissen ihrer Kartelluntersuchung zu Googles Mobilbetriebssystem Android einzuholen.
Falls das Gremium zu denselben Erkenntnissen gelange wie die EU-Kommission, werde die abschließende Entscheidung bekanntgegeben. Dieser Zeitpunkt scheint nun unmittelbar bevorzustehen.
EU: Google missbraucht Android
Außerdem soll Google „Hersteller am Verkauf von intelligenten Mobilgeräten mit konkurrierenden Betriebssystemen hindern, die sich auf den offenen Android-Quellcode stützen“. Ein von Google vorgeschriebenes „Anti-Fragmentation Agreement“ untersagt Herstellern, Geräte mit einer Android-Fork in Umlauf zu bringen, auf denen Google-Anwendungen wie der Play Store vorinstalliert sind. Die Installation seiner Apps soll Google zudem durch die Schaffung finanzieller Anreize sicherstellen.
In Russland musste sich Google im April 2017 bereits den Vorgaben der Kartellwächter beugen. Es verzichtet in dem Land seitdem auf die exklusive Vorinstallation seiner Suche und weiterer Anwendungen. Im Rahmen einer freiwilligen Einigung mit der Kartellbehörde Federal Antimonoply Service fiel die Strafzahlung zudem sehr gering aus. Google muss lediglich 7,8 Millionen Dollar an den russischen Staat abführen.
EU-Strafen werden teilweise aufgehoben
Sollte die EU Google erneut zu einer Rekordstrafe verurteilen, bleibt dem Internetkonzern immer noch der Weg zu den europäischen Gerichten. Intel wehrt sich seit 2012 gegen seine Strafzahlung von 1,06 Milliarden Dollar.
Unterstützung für seine Beschwerde erhielt Intel im Oktober 2016 von Nils Wahl, Generalanwalt des EuGH. Er stellt in einem Gutachten infrage, dass die Geschäftspraktiken des US-Chipherstellers tatsächlich dem Wettbewerb geschadet haben. Inzwischen der der EuGH die Intel-Strafe aufgehoben.
Einzelne Punkte aus dem Verfahren könnten auch Google helfen, sich gegen einen Bescheid aus Brüssel zu wehren. Möglicherweise hilft auch die Trump-Regierung wie im Fall Apple.
Google wies die Bedenken der Regulierungsbehörden zurück, dass vorinstallierte und gebündelte Google-Anwendungen – wie Search und Chrome – Konkurrenten ausschließen und argumentieren, dass der Wettbewerb nur einen Download entfernt ist.
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