EU verhängt Strafe gegen Google in Höhe von 4,34 Milliarden Euro

EU Flagge (Bild: Shutterstock)

Die EU sieht es als erwiesen an, dass Google seine Marktmacht bei Android-Smartphones missbraucht hat. Die Strafe fällt höher aus als letztes Jahr.

Die EU-Kommission verurteilt Googles Mutterkonzern Alphabet zu einer Strafzahlung in Höhe von 4,34 Milliarden Euro. Google habe seine Dominanz durch das mobile Betriebssystem Android ausgenutzt, um dem Wettbewerb zu schaden. Damit erhöhen sich Googles Strafzahlungen an die EU auf insgesamt 6,7 Milliarden Euro. Bereits im Juni 2017 verurteilte die EU Google zu einer Strafe von 2,4 Milliarden Euro, weil es seine marktbeherrschende Stellung im Suchmarkt wettbewerbswidrig ausgenutzt habe, indem es eigene Angebote bevorzugte. Gegen dieses Urteil geht Google rechtlich vor.

Margrethe Vestager zur Google-Strafe 2018 (Screenshot: ZDNet.de)

Die Kommission ist befugt, Geldbußen von bis 10 Prozent des weltweiten Umsatzes zu verhängen. Die jetzt erfolgte Strafe entspricht etwa fünf Prozent des Umsatzes von 2017. Legt man die Umsätze von 2016 an, sind es sechs Prozent. Die EU-Kommission hat Google also härter bestraft als in 2017. Damals entsprach die Höhe der Strafe etwa drei Prozent des Jahresumsatzes von 2016.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager teilt über Twitter mit, dass Google wegen drei Arten von illegalen Beschränkungen der Nutzung von Android verurteilt worden sei. Auf diese Weise habe es die Dominanz ihrer Suchmaschine gefestigt, den Konkurrenten die Chance verwehrt, innovativ zu sein und zu konkurrieren. Das sei laut EU-Kartellrecht illegal. Google müsse dieses Verhalten jetzt stoppen.

Alphabet/Google: Umsatz und Gewinn 2016-2017 (Screenshot: ZDNet.de)

Alphabet/Google: Android-Marktmacht missbraucht

Im April 2016 hatte die Kommission Google über die Beschwerdepunkte zu Android informiert. Darin stuft sie die Beschränkungen, die Google den Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, als Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften ein. Das Unternehmen soll auf diese Weise den Einsatz seiner Suche als Standardsuche auf allen Android-Geräten sicherstellen und konkurrierenden Suchmaschinen den Marktzugang versperren.

Letztes Jahr hatte die EU die internen Untersuchungen dazu abgeschlossen. Anschließend sind die Ergebnisse von einem Expertengremium untersucht worden, das offenbar keine Einwände zu den Ergebnissen ihrer Kartelluntersuchung zu Googles Mobilbetriebssystem Android fand.

EU vs. Google: Drei Vergehen in Sachen Marktmissbrauch durch Android (Bild: EU)

Außerdem soll Google „Hersteller am Verkauf von intelligenten Mobilgeräten mit konkurrierenden Betriebssystemen hindern, die sich auf den offenen Android-Quellcode stützen“. Ein von Google vorgeschriebenes „Anti-Fragmentation Agreement“ untersagt Herstellern, Geräte mit einer Android-Fork in Umlauf zu bringen, auf denen Google-Anwendungen wie der Play Store vorinstalliert sind. Die Installation seiner Apps soll Google zudem durch die Schaffung finanzieller Anreize sicherstellen.

In Russland musste sich Google im April 2017 bereits den Vorgaben der Kartellwächter beugen. Es verzichtet in dem Land seitdem auf die exklusive Vorinstallation seiner Suche und weiterer Anwendungen. Im Rahmen einer freiwilligen Einigung mit der Kartellbehörde Federal Antimonoply Service fiel die Strafzahlung sehr gering aus. Google musste lediglich 7,8 Millionen Dollar an den russischen Staat abführen.

EU-Strafen werden teilweise aufgehoben

Gegen die EU-Strafe kann Google gerichtlich vorgehen. Gegen das Urteil aus 2017 hat es bereits Widerspruch eingelegt. Auch andere Firmen wehren sich zum Teil erfolgreich gegen die Strafbefehle aus Brüssel. Intel wehrt sich seit 2012 gegen seine Strafzahlung von 1,06 Milliarden Dollar. Unterstützung für seine Beschwerde erhielt der Prozessorhersteller im Oktober 2016 von Nils Wahl, Generalanwalt des EuGH. Er stellt in einem Gutachten infrage, dass die Geschäftspraktiken des US-Chipherstellers tatsächlich dem Wettbewerb geschadet haben. Inzwischen der der EuGH die Intel-Strafe aufgehoben.

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