Die Sammlung von Standortdaten trotz deaktiviertem Standortverlauf könnte für Google ein rechtliches Nachspiel haben. Vergangenen Freitag wurde bei einem Gericht in San Francisco eine Klage gegen Google eingereicht, die dem Unternehmen vorwirft, falsch dargestellt zu haben, was die Abschaltung des Standortverlaufs bewirkt. Die Kläger haben zudem die Zulassung der Klage als Sammelklage beantragt.
“Google hat den Nutzern seines Betriebssystems und seiner Anwendungen ausdrücklich erklärt, dass die Aktivierung bestimmter Einstellungen die Verfolgung der Geolokalisierung der Nutzer verhindert. Die Darstellung war falsch”, zitiert Ars Technica aus der Klageschrift.
Der Kläger Napoleon Patacsil argumentiert, dass Google, obwohl Nutzer die Sammlung von Standortdaten explizit abgelehnt hätten, weiterhin ihren genauen Aufenthaltsort gespeichert habe. Damit verstoße Google gegen das kalifornische Gesetz Invasion of Privacy Act.
Außerdem behauptet der Kläger, die eigentliche Funktion zur Abschaltung des User-Trackings, die sich in den Web- und App-Aktivitäten findet, sei das Gegenteil von intuitiv. “Google verschleiert die Tatsache, dass die Einstellung der Web- und App-Aktivitäten einen Bezug zum Standort hat. Tatsächlich ist diese Einstellung getrennt vom Standortverlauf, was einen vernünftigen Nutzer glauben lässt, dass beide Punkte keinen Bezug zueinander haben.”
Auch Googles neue Formulierung, wonach bei abgeschaltetem Standortverlauf “möglicherweise einige Standortdaten im Rahmen Ihrer Aktivitäten auf anderen Diensten wie Suche und Karten gespeichert werden” hält Patacsil für unzureichend. Sie sei “vage, mehrdeutig und irreführend”. Google erkläre erneut nicht, was der Nutzer mit der Veränderung der Einstellung erreiche.
Google droht auch Ärger mit der FTC
Ob die Klage als Sammelklage zugelassen wird, bleibt abzuwarten. In dem Fall könnten sich jedoch Millionen von Nutzern dem Rechtsstreit anschließen, da die Einstellung nicht nur Android-Geräte, sondern auch iPhones und iPads betrifft.
Weiterer Ärger droht Google mit der Regulierungsbehörde Federal Trade Commission (FTC). Inzwischen wirft das Electronic Privacy Information Center (EPIC) dem Internetkonzern in einem Brief an die FTC vor, gegen 2011 vereinbarte Auflagen der Behörde zu verstoßen. Aufgrund von Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit seinem ehemaligen Social Network Google Buzz hatte sich Google verpflichtet, gegenüber Verbrauchern keine irreführenden Angaben zu machen.
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