Categories: Politik

Verbraucherschutz: EU droht Facebook und Twitter mit Sanktionen

Die EU-Kommission hat Facebook und Twitter mit Konsequenzen gedroht, falls sie ihre Nutzungsbedingungen nicht vollständig an europäische Regularien anpassen. In der Kritik stehen die Regeln der US-Unternehmen zur eigenen Haftung sowie die Bedingungen für die Entfernung von Inhalten und die Beendigung der Vertragsverhältnisse zwischen den Unternehmen und ihren Kunden.

Die EU forderte Facebook und Twitter bereits vor sieben Monaten auf, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, wie die Agentur Reuters berichtet. Gestern habe ein EU-Sprecher erklärt, beide Unternehmen hätten noch nicht alle Beschwerdepunkte beseitigt.

Bei einer Pressekonferenz bestätigte die für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Vera Jourová, dass AirBnB seine Nutzungsbedingungen innerhalb von drei Monaten überarbeitet habe. “Sollten wir keine Fortschritte erkennen, wird es Sanktionen geben”, sagte sie in Bezug auf Facebook und Twitter. “Das ist recht klar. Wir können nicht ewig verhandeln, wir müssen Ergebnisse sehen.” Sanktionen werden allerdings nicht von der EU, sondern von den einzelnen Mitgliedstaaten verhängt.

Jourova nannte keine Frist für die Umsetzung der Forderungen der EU. Ein EU-Sprecher sagte laut Reuters jedoch, dass Twitter die notwendigen Änderungen bis zum Jahresende verarbeiten solle.

Facebook hat nach eigenen Angaben bereits verschiedene Änderungen eingeführt. Man werde zudem weiterhin mit den Behörden zusammenarbeiten. “Wir haben Facebooks Nutzungsbedingungen im Mai aktualisiert und die meisten Änderungen umgesetzt, die das Consumer Protection Cooperation Network und die EU zu diesem Zeitpunkt vorgeschlagen hatten”, heißt es in einer Stellungnahme des Social Network. “Unsere Nutzungsbedingungen sind jetzt wesentlich klarer in Bezug auf das, was auf Facebook erlaubt ist und was nicht, und welche Optionen die Nutzer haben.”

AirBnB informiert inzwischen gemäß den EU-Vorgaben über den Gesamtpreis einer Buchung sowie mögliche Zusatzkosten, und auch darüber, ob ein Angebot von Privat stammt oder von einem gewerblichen Anbieter. Außerdem weist es auf die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern hin.

Redaktion

Recent Posts

Blockaden und Risiken bei APM-Projekten vermeiden

Application Portfolio Management (APM) verspricht Transparenz, mehr IT-Leistung und Effizienz – theoretisch.

16 Stunden ago

BSI-Bericht: Sicherheitslage im Cyberraum bleibt angespannt

Im Berichtszeitraum Mitte 2023 bis Mitte 2024 wurden täglich durchschnittlich 309.000 neue Schadprogramm-Varianten bekannt.

1 Tag ago

KI-Hype in der Cybersicherheit – oder besser doch nicht?

KI kommt in der Cybersicherheit zum Einsatz, etwa um Abweichungen im Netzwerkverkehr zu identifizieren. Ist…

2 Tagen ago

Netzwerksegementierung schützt vor Angriffen über die OT

Ungepatchte und veraltetete Maschinen-Software ist ein beliebtes Einfallstor für Hacker, warnt Nils Ullmann von Zscaler…

3 Tagen ago

KI-Bluff bei AIOps erkennen

Die Auswahl einer Lösung sollte anhand von echten Leistungsindikatoren erfolgen, um echte KI von Behauptungen…

3 Tagen ago

Klinikum Frankfurt an der Oder treibt Digitalisierung voran

Interdisziplinäres Lenkungsgremium mit Experten aus den Bereichen IT, Medizin, Pflege und Verwaltung sorgt für die…

4 Tagen ago