Damit die finanziellen Transaktionen ohne Probleme ablaufen und die Gelder, die beim Kreditinstitut hinterlegt sind, sicher verwahrt werden können, bedienen sich die Banken bestimmter Sicherheitsmaßnahmen. Diese schützen das Vermögen der Bankkunden und gewährleisten, dass sich niemand Drittes unbefugt Zugriff darauf verschaffen kann. Der folgende Artikel erläutert, welche Schutzmaßnahmen das sind und wie Sie als Kunde selbst einen Beitrag zur Sicherheit Ihres Vermögens leisten können.
Möchte ein Kunde ein Konto eröffnen, eine Kreditkarte beantragen oder einen Kredit aufnehmen, erfolgen zunächst bestimmte Sicherheitsprüfungen durch das jeweilige Kreditinstitut.
Vorausgesetzt ist, dass der Kunde folgende Kriterien erfüllt:
• Wohnsitz in Deutschland
Damit die Bank gegebenenfalls Haftungsansprüche geltend machen kann, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet haben. Die Staatsangehörigkeit allein reicht nicht aus. Zwar ist es grundsätzlich auch möglich, ohne festen Wohnsitz in Deutschland ein Girokonto zu eröffnen, allerdings geht das nicht bei allen Banken und ist mitunter eine schwierige Angelegenheit.
• Volljährigkeit
In Deutschland kann man nur dann eine Kreditkarte beantragen oder einen Kredit aufnehmen, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist. Ähnlich verhält es sich bei der Eröffnung eines Girokontos, denn auch hier wird Volljährigkeit verlangt beziehungsweise geht es in dem Fall vielmehr um die volle Geschäftsfähigkeit. Viele Kinder und Jugendliche haben ein Girokonto, obwohl sie bis zum 18. Lebensjahr als beschränkt geschäftsfähig gelten. Sie dürfen Rechtsgeschäfte (wie eben die Neueröffnung eines Kontos) nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abschließen.
• Gute Bonität
Eine weitere Voraussetzung für Bankgeschäfte ist eine ausreichend gute Bonität. Mit der Prüfung der Bonität versucht die Bank das Risiko zu minimieren, dass der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Gerade bei Kreditkarten oder Krediten, wenn also das Geld des Bankinstitutes im Spiel ist, möchte sich die Bank im Vorfeld absichern und prüft daher, ob der Kunde über die gesamte Laufzeit zahlungsfähig ist oder ob mit finanziellen Engpässen zu rechnen ist. Die Prüfung erfolgt über Auskünfte wie der Schufa. Dort erfolgen Einträge, wenn Sie beispielsweise Rechnungen nicht pünktlich begleichen, Schulden haben oder Kreditzahlungen nicht wie vereinbart leisten. Für die Eröffnung eines Girokontos ist die Bonität entscheidend, wenn Sie einen Dispositionskredit beanspruchen möchten.
Um ein Girokonto zu eröffnen oder einen Kredit zu beantragen, ist zusätzlich Voraussetzung, dass der Kunde ein regelmäßiges Einkommen und keine offenen Verpflichtungen hat.
Außerdem führt das jeweilige Bankinstitut eine Identitätsprüfung beim Kunden durch, sofern dieser dort nicht bereits ein Konto eröffnet hat. Dieses Verfahren erfolgt entweder in der Bankfiliale oder online. In beiden Fällen füllen Sie zunächst das Antragsformular aus, dann erfolgt der Identitätsnachweis.
In der Bankfiliale müssen Sie dazu Ihren Personalausweis und gegebenenfalls eine Kopie der letzten drei Gehaltsabrechnungen vorweisen. Über den Online-Weg erfolgt die Identitätsprüfung über das PostIdent-Verfahren. Dazu drucken Sie den ausgefüllten Ausdruck aus, unterschreiben ihn und senden ihn zur Identitätsprüfung per Post an die Bankfiliale.
Es gibt noch eine zweite Variante für die Identifizierung über das Internet, das sogenannte VideoIdent-Verfahren.
Beim Online-Banking sind ebenfalls Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, damit sich kein Unbefugter Zugang zu den Konten der Kunden verschaffen kann. Jede einzelne Transaktion wird daher mit einer individuellen TAN (Transaktionsnummer) versehen beziehungsweise erst durchgeführt, wenn der Kunde die TAN eingibt. Bei einer mobilen TAN wird die Nummer auf das Handy übermittelt und ist nur wenige Minuten gültig. Moderner und noch sicherer ist der TAN-Generator – ein separates Gerät, das den Prozess der Banküberweisung vom Computer abkoppelt.
Doch nicht allein die Bank ist im Falle des Online-Bankings für die Sicherheit der Kundenkonten verantwortlich, auch die Kunden selbst sollen und müssen ihren Beitrag dazu leisten, dass niemand an ihre persönlichen (Finanz-)Daten und Gelder herankommt.
Schutzmaßnamen zur Reduzierung von Raubüberfällen sind sogar durch die gesetzlichen Unfallversicherungen vorgeschrieben (Unfallverhütungsvorschriften), weil bei Überfällen auch das Leben und die Gesundheit der Bankmitarbeiter gefährdet sind. Außerdem kommt es in der Beziehung zwischen Kunde und Bank zu einem erheblichen Vertrauensverlust und das Image des Institutes leidet.
Banken greifen daher unter anderem auf folgende Sicherheitsmaßnahmen zurück, um Einbrüche und Raubüberfälle zu vermeiden:
Immer wieder versuchen Einbrecher, Geldautomaten mittels Gasleitung zu sprengen und so an das Bargeld heranzukommen. Doch auch dagegen können sich Bankfilialen schützen, und zwar mit einer speziellen Sprengschutztür. Diese ist in der Lage, eingeleitetes Gas umgehend und kontrolliert verpuffen zu lassen. Dadurch kann im Geldautomaten erst gar keine sprengfähige Konzentration des zündfähigen Gases erreicht werden.
Damit niemand mit einer gestohlenen Bankkarte Geld abheben kann, muss immer die PIN (Persönliche Identifikationsnummer) eingegeben werden. Bei mehrmaliger Falscheingabe wird die Karte eingezogen. Zudem ist die Menge an Bargeld in den Geldautomaten, die pro Tag und/oder pro Transaktion zur Verfügung steht, auf einen Maximalbetrag begrenzt, um Missbräuche zu verhindern.
Außerdem müssen die Gehäuse der Geldautomaten einen möglichst hohen Widerstandszeitwert aufweisen. Gemeint ist der Zeitraum, den ein geübter Täter mit professionellem Werkzeug braucht, um eine mechanische Sicherungseinrichtung zu überwinden. Im Zusammenhang mit Einbruchsmeldeanlagen meint der Widerstandszeitwert die Zeit von der Auslösung des Alarms bis zum Einbruch.
Die Sicherheitsmaßnahmen der Banken dienen zum Teil auch dem Schutz der Kunden, wenn diese die Geldautomaten oder andere Selbstbedienungseinrichtungen benutzen. Diese Maßnahmen zur sogenannten Foyer-Sicherheit sind wichtig, weil die Bankkunden mit ihrer EC- oder einer anderen speziellen Karte auch außerhalb der Geschäftszeiten Zugang zu den Automaten im Foyer der Filiale haben.
Für den Gefahrenfall müssen die Schiebetüren mit zusätzlichen Drehbeschlägen ausgestattet sein oder eine redundant ausgelegte Antriebs- und Steuerungstechnik haben. Somit wird sichergestellt, dass die Türen den Fluchtweg auch bei Stromausfall zuverlässig freigeben.
Ein essenzieller Bestandteil der Foyer-Sicherheit ist die Kameraüberwachung. Zum einen dient sie zum Schutz gegen Vandalismus und Missbrauch: Werden die Überwachungsvideos an eine Wachzentrale weitergeleitet, kann diese entsprechende Maßnahmen veranlassen. Über eine Sprechverbindung zum Foyer lässt sich auf unerwünschte Schlafgäste oder Vandalen einwirken. Zum anderen dient die Kameraüberwachung der Beweissicherung. Zu diesem Zweck werden die Geldautomaten im Foyer mit zwei Kameras ausgestattet: Die eine nimmt den Kunden auf, die andere beobachtet, ob das Geld aus der Ausgabe entnommen wird.
Wichtig für die Sicherheit des Kunden ist auch, dass er vom Foyer aus feststellen kann, ob ihm außerhalb der Bank jemand auflauert. Umgekehrt soll es für Angreifer möglichst erschwert werden, die Kunden zu beobachten. Eine Möglichkeit zur Alarmierung, gegebenenfalls mit Sprechverbindung zur Wachzentrale, trägt ebenfalls dazu bei, dass sich die Kunden auch außerhalb der Geschäftszeiten im Foyer sicher fühlen.
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