Die EU-Kommission hat Beschwerde gegen das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union eingelegt, wonach die von Brüssel geforderte Steuerrückzahlung von Apple ungültig es. Wie Bloomberg berichtet, kritisiert die EU Widersprüche in der Urteilsbegründung.
Im Juli 2020 erklärte das Gericht dann den angefochtenen Beschluss für nichtig. Es sei der Kommission nicht gelungen, rechtlich hinreichend nachzuweisen, dass ein Vorteil für Apple vorliege und Apple somit eine staatliche Beihilfe erhalten habe.
Dem Bericht zufolge unterstellt die EU-Kommission nun, dass das Gericht falsche Rückschlüsse aus der geringen Zahl an Beschäftigten in einer Apple-Niederlassung in Irland gezogen habe. Sie sei kein Maßstab für die Rolle, die geistiges Eigentum beim Verkauf von iPhones und iPads in Europa spiele. Außerdem hätten die Richter die Analyse der EU zur den Apple-Niederlassungen nicht ausreichend gewürdigt.
Apple erklärte indes, dass das Gericht die Klage in vollen Umfang abgewiesen und sich die Fakten seitdem nicht geändert hätten. Die Richter hätten zweifelsfrei bestätigt, dass sich Apple stets an die Gesetze in Irland gehalten habe.
Der iPhone-Hersteller verfolgt, wie andere große internationale Konzerne auch, eine Strategie zur Steuervermeidung in der EU. Unter anderem müssen die europäischen Niederlassungen das von Apple in den USA entwickelte geistige Eigentum lizenzieren. Die Lizenzkosten wiederum fressen die in der EU erwirtschafteten Gewinne in großen Teilen auf. Apple argumentiert, dass die Gewinne dort versteuert werden sollten, wo die wichtigsten Entscheidungen getroffen werden – also nicht in der EU.
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