Google ist es nicht gelungen, eine Datenschutz-Sammelklage von Verbrauchern abzuwehren. Wie Bloomberg berichtet, werfen sie dem Internetkonzern vor, selbst im Inkognito-Modus von Chrome Daten zu ihrer Internetnutzung zu sammeln. Googles Antrag auf Abweisung der Klage lehnte eine US-Bundesrichterin Ende vergangener Woche ab.
Der Klage zufolge soll Google zwar nicht direkt über den Browser, sondern mit anderen, in Websites integrierten Tools persönliche Informationen von Nutzern speichern, die den Inkognito-Modus aktiviert haben. Sie gehen nach Ansicht der Richterin Lucy Koh zurecht davon aus, dass im Inkognito-Modus keine Daten bei Google landen.
“Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Google die Nutzer nicht darüber informiert hat, dass Google die angebliche Datensammlung vornimmt, während sich der Nutzer im privaten Browsing-Modus befindet”, zitiert Bloomberg aus der Urteilsbegründung.
Ein Google-Sprecher kündigte dem Bericht zufolge an, das Unternehmen werde sich mit allen Mitteln gegen die Anschuldigungen verteidigen. “Der Inkognito-Modus in Chrome gibt Ihnen die Möglichkeit, im Internet zu surfen, ohne dass Ihre Aktivität auf Ihrem Browser oder Gerät gespeichert wird. Wie wir jedes Mal, wenn Sie eine neue Inkognito-Registerkarte öffnen, deutlich sagen, können Websites möglicherweise Informationen über Ihre Browsing-Aktivität während Ihrer Sitzung sammeln.”
Hierzulande findet sich tatsächlich auf der Startseite des Inkognito-Modus ein Hinweis darauf, dass Aktivitäten von Nutzern “eventuell” weiterhin unter anderem für besuchte Websites “sichtbar” seien. Zu klären bleibt, ob Nutzer anhand dieses Hinweises auch davon ausgehen müssen, dass Google auf Websites mit eigenen Tools ihre Aktivitäten verfolgt.
Die Klage hatten laut Bloomberg drei Nutzer im Juni eingereicht. Sie werfen Google ein “allgegenwärtiges Datenverfolgungsgeschäft” vor. Es sammle trotz Inkognito-Modus den Browserverlauf und andere Daten zu Internetaktivitäten. Selbst wenn man Googles eigenen Empfehlungen für den Inkognito-Modus folge, landeten Daten zu eigenen Vorliegen und sogar möglicherweise peinliche Details bei Google.
Google verwies in einem Schriftsatz auf seine Datenschutzrichtlinie. Sie stelle klar, dass “Inkognito” nicht “unsichtbar” bedeute. Auch seien in der Richtlinie die von Google erfassten Daten aufgeführt.
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