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Kartelluntersuchung gegen Facebook beschäftigt EU-Gericht

Facebook hat sich erfolgreich gegen Auflagen des Bundeskartellamts gewehrt, die die Datensammelei des Unternehmens einschränken sollen. Wie Bloomberg berichtet, hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf nun zur Klärung von Rechtsfragen den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen – was eine abschließende Entscheidung in der Sache weiter verzögern wird.

Bereits vor mehr als zwei Jahren hatte das Bundeskartellamt Facebook untersagt, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen ohne eine wirklich freiwillige Einwilligung seiner Nutzer zusammenzuführen. WhatsApp und Instagram dürften zwar weiterhin Daten sammeln, diese aber ohne ausdrückliche Einwilligung nicht dem Facebook-Konto zuordnen.

Dagegen hatte sich Facebook gewehrt. Im Juni 2020 bestätigt der Kartellsenat des Bundesgerichtshof die Auflage des Bundeskartellamts und somit auch den Vorwurf des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Allerdings beschränkte sich die Entscheidung des obersten deutschen Gerichts auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das zuvor die Verfügung des Bundeskartellamts vorläufig aufgehoben hatte. Das OLG Düsseldorf hatte ernsthafte Zweifel an der Verfügung der Wettbewerbshüter geäußert.

Nach der Entscheidung des BGH müsste sich das OLG Düsseldorf erneut mit Facebooks Beschwerde gegen die Verfügung des Kartellamts beschäftigen. “Hinsichtlich der Erwägungen, mit denen das Amt seine Entscheidung in der angefochtenen Verfügung begründet hatte, ist der Senat zu dem Ergebnis gelangt, dass über die Facebook-Beschwerden erst nach Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) entschieden werden kann”, teilte der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf v. Die Frage, ob Facebook eine marktbeherrschende Stellung “als Anbieter auf dem bundesdeutschen Markt für soziale Netzwerke” missbräuchlich ausnutze, weil des Daten “unter Verstoß gegen die DSGVO” verarbeite, könne erst nach Anrufung des EuGH entschieden werden. Für die Auslegung europäischen Rechts sei nicht das OLG, sondern der EuGH zuständig.

Das Oberlandesgericht hob zudem erneut die Auflagen des Bundeskartellamts auf. Es geht unter anderem davon aus, dass sich die deutsche Facebook-Niederlassung zur Umsetzung der Auflagen nicht in die Pflicht nehmen lässt, weil sie “keinen bestimmten Einfluss” auf ihr irisches Schwesterunternehmen habe und zur Abstellung der Kartellverstöße nicht maßgeblich beitragen können.

Facebook betreibt sein Europa-Geschäft von Irland aus. Die dortige Niederlassung ist nicht nur bei kartellrechtlichen Fragen, sondern auch beim Datenschutz maßgeblich. Der irischen Datenschutzbehörde wurde zuletzt auch aus Deutschland vorgeworfen, sie verzögere Beschwerden gegen Facebook und andere in Irland ansässige multinationale Konzerne.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die Redaktionen von Silicon.de und ZDNet.de. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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